Veröffentlichungen Erdgas
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Veröffentlichungen energiewirtschaftlicher Daten zur Erdgasverteilung
Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie zahlreicher, auf dem EnWG basierender Verordnungen, veröffentlicht Westfalen Weser Netz Angaben zur Struktur des Netzes, zu Netzentgelten und zur Absatzstruktur. Die einzelnen Veröffentlichungen finden Sie ganz einfach durch einen Klick auf das jeweils zugrunde liegende Gesetz bzw. die zugrunde liegende Verordnung.
Veröffentlichungen nach Energiewirtschaftsgesetz
Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze durch das EnWG und darauf fußender Verordnungen dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
Auf Basis des EnWG veröffentlicht Westfalen Weser Netz die folgenden Angaben:
§ 7a Abs. 5 EnWG: Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm
§ 18 Abs. 1 EnWG: Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck
§ 18 Abs. 1 EnWG: Bedingungen für den Netzanschluss, Musterverträge
§ 19 Abs. 2 EnWG: Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
§ 19 Abs. 2 und 3 EnWG: Technische Anforderungen an Gasbeschaffenheit von Gas aus Biomasse
§ 20 Abs. 1 EnWG: Bedingungen für die Netzzugang, Musterverträge
§ 20 Abs. 1 EnWG: Bedingungen für den Netzzugang, Netzentgelte
§ 23c Abs. 4 EnWG: Strukturmerkmale des Erdgasnetzes
§ 23c Abs. 4 EnWG: Zuordnung zu Marktgebieten
§ 23c Abs. 4 EnWG: Allgemeine Bedingungen, Ausspeisevertrag, Kooperationsvereinbarung
§ 23c Abs. 4 EnWG: Anschluss von Biogasanlagen
§ 23c Abs. 6 EnWG: Gasbeschaffenheit, Brennwerte
§23c Abs. 6 EnWG: Regelungen für den Anschluss von Anlagen und Netzen
§ 23c Abs. 6 EnWG: Standardlastprofile
§ 23c Abs. 6 EnWG: Karte des Erdgasnetzes
§ 36 Abs. 2 EnWG: Bestimmung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung
Veröffentlichungen nach Niederdruckanschlussverordnung
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann in Niederdruck an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Darüber hinaus ist in der NDAV festgelegt, welche Informationen zum Netzanschluss und dessen Nutzung der Netzbetreiber zu veröffentlichen hat.
Auf Basis der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) veröffentlicht Westfalen Weser Netz die folgenden Angaben:
§ 4 Abs. 2 NDAV: Allgemeine Netzanschlussbedingungen
§ 4 Abs. 3 NDAV: Änderungen der Ergänzenden Bestimmungen oder der Technischen Anschlussbedingungen