Anmeldung, Anschluss und Inbetriebnahme
Sie möchten Strom oder Biogas einspeisen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Alle wichtigen Informationen zu den Bereichen Anmeldeverfahren, Bauausführung, Inbetriebnahme und der Gesetzeslage Einspeisung finden Sie hier.
Themen im Überblick
Anmeldeverfahren Strom
Damit Sie Ihre selbsterzeugte Energie einspeisen können, benötigen Sie einen Anschluss an unser Versorgungsnetz sowie geeignete Messeinrichtungen.
Sie möchten eine EEG-Anlage anmelden?
Wie das geht, zeigt Ihnen unsere Übersicht. Ausführlichere Anleitungen dazu finden Sie weiter unten im Bereich Downloads.
Anmeldung Erzeugungsanlage
Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage (bis 800 Watt)
Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 Watt (Wechselrichterleistung und maximal 2kWp Modulleistung), müssen Sie nach der Inbetriebnahme ausschließlich beim Marktstammdatenregister anmelden.
Anmeldung Marktstammdatenregister
Eine Registrierung bei uns als Netzbetreiber ist seit dem 01. April 2024 nicht mehr notwendig. Falls ein Zählerwechsel erforderlich ist, kümmern wir uns automatisch um die Beauftragung.
Hinweis:
Die Anlage ist für den Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt die Einspeisevergütung.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Mini-PV Anlagen, Balkonanlagen, Balkonkraftwerke etc.) dürfen eine Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht übersteigen. Sie dürfen keine weitere steckerfertige Erzeugungsanlage über denselben Zähler anschließen.
Anmeldung Erzeugungsanlage (bis 15 kW)
Bevor Sie eine Anlage mit einer Leistung von mehr als 800 Watt in Betrieb nehmen können, muss diese zwingend bei uns angemeldet werden. Eine Voranfrage ist nicht erforderlich, wenn die Anlage unter 15 kW liegt und einen Netzanschluss besitzt.
Die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage wird durch den von Ihnen beauftragten Installateur angestoßen. Um Verzögerungen bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage zu vermeiden, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit Ihrem Installateur in Verbindung zu setzen. Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) Ihrer Erzeugungsanlage muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Dies gilt auch für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss.
Ihr Installateur stellt einen Zählerantrag für Ihre Anlage. Mit den eingegebenen Daten wird gleichzeitig die Anlagenmeldung generiert. Dabei kann Ihr Installateur zwischen drei unterschiedlichen Optionen wählen. Abhängig davon führen Sie die Anmeldung zu Ende oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen (Installateur oder Solarteur).
Bitte sprechen Sie die gewünschte Option im Vorfeld mit Ihrem Installateur ab.
Die drei möglichen Lösungen sind:
1. Do-it-Yourself-Lösung:
Nach dem Zählerantrag durch den Installateur melden Sie Ihre Erzeugungsanlage selbst an.
Sie erhalten per E-Mail Zugangsdaten für das Neuanlagenportal, wo Sie den EEG-Antrag ergänzen und Einspeisedaten eintragen können. Nach Inbetriebnahme senden Sie den Antrag ab.
2. All-Inclusive-Lösung:
Bei dieser Lösung übernimmt der Installateur die vollständige Anmeldung für den Anlagenbetreiber.
3. Solarteur-Lösung:
Bei dieser Lösung übernimmt der Solarteur die Anmeldung der Anlage, nachdem der Installateur den Zählerantrag gestellt hat.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihr Vertragskonto für die Abrechnung aufgebaut und Ihr Nutzerkonto im Einspeiser-Portal angelegt. Die Zugangsdaten für das Einspeiser-Portal werden Ihnen zugesendet. Über das Einspeiser-Portal können Sie Ihr Vertragskonto verwalten (Bankverbindung, Adresse, Abschläge u. v. m.).
Was passiert nach Ihrer Anmeldung?
Nach Abschluss Ihrer Registrierung prüfen wir Ihre Daten. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie Zugriff auf Ihre Vertragskonten und alle zugehörigen Dokumente im Einspeiser-Portal. Von da an können Sie Abrechnungen und Zählerablesungen bequem online verwalten.
Falls Sie Ihre Unterlagen lieber per Post erhalten möchten, löschen Sie einfach Ihr Konto nach der Account-Erstellung im Einspeiser-Portal.
Bitte beachten Sie: Das Stammdatenblatt und der Abschlagsplan werden in diesem Fall nicht per Post versendet.
Anmeldung Erzeugungsanlage (größer 15 kW oder Zweitanlage)
Wenn Sie eine Anlage größer 15 kW planen, eine Anlage erweitern bzw. erneuern möchten, oder kein Netzanschluss vorhanden ist, müssen Sie unbedingt eine Voranfrage stellen!
Nach Eingang der Voranfrage ermitteln wir auf Grundlage der vollständigen Unterlagen den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt der geplanten Anlage mit unserem Versorgungsnetz innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von 4 Wochen (15 bis 50 kW). Darüber hinaus gilt eine Bearbeitungsfrist von 8 Wochen. In diesem Zuge prüfen wir ebenfalls, ob die Leistung der Anlage durch das vorhandene Netz aufgenommen werden kann (Netzverträglichkeitsprüfung).
Hier geht es direkt zur Erstellung Ihrer Voranfrage:
Informationen zu der Befristungsdauer von Einspeisezusagen (Verfahren zur Kapazitätsreservierung in Abhängigkeit der Energieart, der Anlagenleistung sowie der eingereichten Unterlagen) finden Sie hier:
Befristungsdauer Einspeisezusagen
Nach Genehmigung der Voranfrage muss die geplante Anlage zwingend bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage wird durch den von Ihnen beauftragten Installateur angestoßen. Um Verzögerungen bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage zu vermeiden, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit Ihrem Installateur in Verbindung zu setzen. Die Inbetriebsetzungs-Meldung (Zählerantrag) Ihrer Erzeugungsanlage muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur erfolgen. Dies gilt auch für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss.
Ihr Installateur stellt einen Zählerantrag für Ihre Anlage. Mit den eingegebenen Daten wird gleichzeitig die Anlagenmeldung generiert. Dabei kann Ihr Installateur zwischen drei unterschiedlichen Optionen wählen. Abhängig davon führen Sie die Anmeldung zu Ende oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen (Installateur oder Solarteur).
Bitte sprechen Sie die gewünschte Option im Vorfeld mit Ihrem Installateur ab.
Die drei möglichen Lösungen sind:
1. Do-it-Yourself-Lösung:
Nach dem Zählerantrag durch den Installateur melden Sie Ihre Erzeugungsanlage selbst an.
Sie erhalten per E-Mail Zugangsdaten für das Neuanlagenportal, wo Sie den EEG-Antrag ergänzen und Einspeisedaten eintragen können. Nach Inbetriebnahme senden Sie den Antrag ab.
2. All-Inclusive-Lösung:
Bei dieser Lösung übernimmt der Installateur die vollständige Anmeldung für den Anlagenbetreiber.
3. Solarteur-Lösung:
Bei dieser Lösung übernimmt der Solarteur die Anmeldung der Anlage, nachdem der Installateur den Zählerantrag gestellt hat.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihr Vertragskonto für die Abrechnung aufgebaut und Ihr Nutzerkonto im Einspeiser-Portal angelegt. Die Zugangsdaten für das Einspeiser-Portal werden Ihnen zugesendet. Über das Einspeiser-Portal können Sie Ihr Vertragskonto verwalten (Bankverbindung, Adresse, Abschläge u. v. m.).
Was passiert nach Ihrer Anmeldung?
Nach Abschluss Ihrer Registrierung prüfen wir Ihre Daten. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie Zugriff auf Ihre Vertragskonten und alle zugehörigen Dokumente im Einspeiser-Portal. Von da an können Sie Abrechnungen und Zählerablesungen bequem online verwalten.
Falls Sie Ihre Unterlagen lieber per Post erhalten möchten, löschen Sie einfach Ihr Konto nach der Account-Erstellung im Einspeiser-Portal.
Bitte beachten Sie: Das Stammdatenblatt und der Abschlagsplan werden in diesem Fall nicht per Post versendet.
Gesetzeslage Einspeisung
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?
Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vom 19. Juni 2020 verfolgt im Interesse des Klima- und Umweltschutzes das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung. Das Gesetz regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas, sowie die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.
Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf mindestens 55% zu erhöhen.
Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das im Jahr 2002 in Kraft trat, dient als Grundlage der Förderung von KWK-Anlagen. Es regelt eine umlagefinanzierte Förderung für die gemeinsame und effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Nach dem KWKG erhalten Betreiber geförderter KWK-Anlagen zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Es setzt Anreize für Investitionen in hocheffiziente und CO2-arme KWK-Anlagen, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen.
Am 1. Januar 2016 ist eine Novelle in Kraft getreten, wobei der Gesetzgeber das Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt hat. Die Novelle verfolgt insbesondere die Ziele Klimaschutz, Flexibilität, Planungssicherheit und die Harmonisierung der Privilegierungen von KWKG- und EEG-Umlage.
Bauausführung und Inbetriebnahme
Bauausführung
Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung kann mit dem Bau einer Anlage größer 15 kW begonnen werden. Der Fachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage unter Beachtung der genannten Regelwerke und zeigt die Fertigstellung beim Netzbetreiber an. Ist der Netzanschluss der geplanten Anlage nicht über den vorhandenen Netzanschluss möglich, erstellt Westfalen Weser Netz ein Netzanschlussangebot zur Anbindung der Erzeugungsanlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Für Erstanlagen bis 15 kW ist die Anmeldung der Erzeugungsanlage ausreichend. Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage größer 600 Watt wird auf Grundlage der Inbetriebsetzungsmeldung (Zählerantrag) des Installateurs die Messeinrichtung für Ihr Messkonzept von uns eingebaut.
Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis 600 Watt und einem Bezugszähler von Westfalen Weser Netz, führt Westfalen Weser Netz den ggf. notwendigen Zähleraustausch durch.
Downloads
Einspeisung von Biogas
So werde ich Einspeiser
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?
Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:
- Standort der Anlage (inkl. Lageplan und Katasterplan)
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- eventuell mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)
Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz von Westfalen Weser Netz prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von 3 Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.
Info
Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:
Westfalen Weser Netz GmbH
Fachbereich Einspeisemanagement
Tegelweg 25
33102 Paderborn
Technische Mindestanforderungen
Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Dokumente:
Datenerfassungsblatt zur Biomethaneinspeisung
Netzauslastung
Die Netzbetreiber haben für den Netzanschluss von Biogasanlagen neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässe zu machen.
Jede Einspeisung in das Erdgasnetz von Westfalen Weser Netz setzt eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird grundsätzlich sichergestellt, dass Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet von Westfalen Weser Netz keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.
Weitere Informationen
Vergütungsvoraussetzung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Seit dem 31.01.2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) in Betrieb und löst das PV-Meldeportal ab.
Die Meldepflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind seitdem ausnahmslos über das MaStR-Webportal unter folgendem Link zu erfüllen:
Dies gilt auch für BHKW-KWK Anlagen, die sich zusätzlich bei der BAFA unter folgendem Link registrieren müssen: