Frau beim Aufladen mit Stecker für Elektroauto Westfalen Weser

Ladeeinrichtungen für Zu Hause

Sie möchten Ihre Ladestation oder Wallbox anmelden? Sie benötigen einen Netzanschluss oder die Anschlussleitung reicht nicht aus? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Installation von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 4 kW muss bei uns als zuständiger Netzbetreiber angemeldet werden. Sofern Ihre ausgewählte Ladestation eine Leistung von über 12 kW verfügt, muss vor der Installation eine Genehmigung durch uns erfolgen.

Ladeeinrichtung anfragen/anmelden      

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Die Auswahlkriterien

Folgende Faktoren sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Ladestation/ Wallbox für zu Hause beachten:

  • Ladeleistung des Autos (AC: Wechselstrom für normales Laden, DC: Gleichstrom für Schnellladung)
  • Größe der Batterie (20 kWh, 40 kWh, 60 kWh, ...)
  • Persönliche Nutzung/ Fahrleistung pro Tag (30 km, 60 km, 100 km, ...)
  • Elektrische Situation zu Hause (Einfamilienhaus mit eigenem Anschluss, Mehrfamilienhaus, ...)

Die Vorgehensweise - von der Auswahl bis zur Anmeldung

Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Bestens geeignet sind Elektrofachbetriebe mit der Qualifikation "Fachbetrieb E-Mobilität", sie sind auf die fachgerechte Installation von Ladeinfrastruktur geschult.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Fachbetrieb-Suche

Schritt 1: Auswahl

In Abstimmung mit einem Fachbetrieb für Elektromobilität muss eine entsprechende Ladesäule/ Wallbox ausgesucht werden. Hierbei können Ihnen die oben dargestellten Auswahlkriterien helfen.

OPTIONAL - Schritt 2: Voranfrage

Sofern Ihre Ladestation über eine Leistung von mehr als 12kW verfügt, muss vor der Installation eine Genehmigung von uns als zuständigem Netzbetreiber erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür den unten stehenden Button "Ladeeinrichtung anfragen". Sie müssen kein Benutzerkonto anlegen, mit dem Klick auf "Weiter" gelangen Sie direkt zu unserem Online-Formular.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

Eine spätere Anmeldung ist trotzdem erforderlich.

Ladeeinrichtung anfragen

Schritt 3: Installation

Die Installation der Ladeeinrichtung erfolgt durch einen geeigneten Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.

 

Schritt 4: Anmeldung

Die Installation von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 4 kW müssen bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte klicken Sie dafür auf den unten stehenden Button "Ladeeinrichtung anmelden". Sie müssen kein Benutzerkonto anlegen, mit dem Klick auf "Weiter" gelangen Sie direkt zu unserem Online-Formular.

Ladeeinrichtung anmelden

Die Ladedauer

Die Ladeleistung des Autos und der Ladeeinrichtung sind ausschlaggebend für die Ladedauer. Es gilt immer die kleinere Leistung. Wenn Ihr Auto z.B. mit 11 kW laden kann und die Ladesäule/ Wallbox eine 3,6 kW Ladeleistung besitzt, wird mit einer Leistung von 3,6 kW geladen.

Auto/Ladestation mit 3,6 kW

Durchschnittliche Fahrleistung pro TagVerbrauch AutoLadebedarfLadedauer
30 km20 kWh / 100 km6 kWh1,7 h
50 km20 kWh / 100 km10 kWh2,8 h
100 km20 kWh / 100 km20 kWh5,6 h

Auto/Ladestation mit 11 kW

Durchschnittliche Fahrleistung pro TagVerbrauch AutoLadebedarfLadedauer
30 km20 kWh / 100 km6 kWh0,5 h
50 km20 kWh / 100 km10 kWh0,9 h
100 km20 kWh / 100 km20 kWh1,8 h

Fehlender Netzanschluss oder unzureichende Anschlussleistung

Den fehlenden Netzanschluss oder Ihre neue Anschlussleistung können Sie direkt bei uns beauftragen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal.

Netzanschluss/ neue Anschlussleistung beantragen

 

Elektroauto WW mit dem Schriftzug Energiegeladen
E-Auto wird an einer Ladesäule geladen

Besondere Tarife

Zu gesonderten Tarifen fragen Sie bitte Ihren Stromanbieter.
Westfalen Weser Netz ist Netzbetreiber und stellt den Stromanbietern die Rechnung für die Netznutzung. Bei Westfalen Weser Netz gibt es die Möglichkeit, die Netzentgelte für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Elektro-Ladestationen) zu reduzieren.

Ihr Stromanbieter nutzt dann gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihnen auf dieser Basis einen vergünstigten Tarif anzubieten.

Dazu muss ein gesonderter Zähler mit einem Rundsteuerempfänger installiert werden, der die Möglichkeit zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Netzengpässen sicherstellt. Der zusätzliche Zähler und der Rundsteuerempfänger kann von einem zugelassenen Installateur bei uns beantragt werden.

Förderungen und weitergehende Informationen zur E-Mobilität

Eine gute Übersicht zu den Förderungen finden Sie unter:

Land NRW – Förderungen:
www.elektromobilitaet.nrw

Bundesförderungen:
www.bafa.de

Hinweis:

Die Bafa-Förderung setzt unter anderem die technische Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung für die Förderung voraus. Fordert der Netzbetreiber die Steuerbarkeit ein, ist diese zwingend umzusetzen.

Im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH wird die Steuerbarkeit derzeit nicht grundsätzlich gefordert.

Wünscht ein Kunde reduzierte Netzentgelte für den Betrieb der Ladeeinrichtung, ist dazu ein separater Zähler und Rundsteuerempfänger zur Steuerung der Ladeeinrichtung zu installieren.

Ansprechpartner für die Anmeldung Ihrer Ladeinfrastruktur

Netzgebietskarte mit den Standorten der Westfalen Weser