Messwesen

Alle Informationen zu Ihrem Stromzähler

Das digitale Messwesen schafft auf der Verbraucherseite eine wichtige technische Voraussetzung für das neue Energiesystem. Denn: Nur durch die Digitalisierung und den zügigen Smart-Meter-Rollout gelingt eine nachhaltige Energiewende.

Wir sorgen seit über 100 Jahren für die sichere und zuverlässige Energieversorgung in Ihrer Region. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für den Betrieb, die Wartung und die Ablesung Ihres Stromzählers zuständig.

 

Zählerstand mitteilen

Konventionell, modern und intelligent

Wo liegt der Unterschied?

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler, elektronischer Stromzähler modernster Bauart. Im Gegensatz zu konventionellen Zählern kann eine moderne Messeinrichtung neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate speichern und anzeigen. Von bisherigen elektronischen Zählern unterscheidet sich die moderne Messeinrichtung durch eine weitergehende Sicherheitszertifizierung. Die moderne Messeinrichtung wird weiterhin vor Ort abgelesen und überträgt keine Daten nach außen.

Informationen Moderne Messeinrichtungen

Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung, die um ein zusätzliches Gateway ergänzt wird. Das Gateway ist eine Art kleines Modem, welches die Daten aus einer oder mehrerer modernen Messeinrichtungen ausliest, aufbereitet und verschlüsselt. Die Daten werden an uns bzw. weitere Berechtigte (z.B. Ihrem Stromlieferanten) übertragen. Die Übertragung der Daten erfolgt über unser firmeneigenes Mobilfunknetz. An Standorten ohne entsprechende Netzabdeckung kommen ggf. alternative Lösungen zum Einsatz. Ihre Daten sind außerdem in dem persönlichen Visualisierungsportal zu finden.

Informationen Intelligente Messsysteme

Energiedatenportal für iMSys-Kunden

Bedienungsanleitungen Moderne Messeinrichtungen

Hier finden Sie die Bedienungsanleitungen für die verschiedenen Messeinrichtungstypen.

Konventionelle Zähler

Ein konventioneller Zähler ist der bisher herkömmliche Zähler. Er misst elektromechanisch oder elektronisch Ihre Strommenge.  Das Messstellenbetriebsgesetz sieht den Einsatz neuer, digitaler Zählertechnik vor. Bis 2032 werden wir daher alle konventionellen Zähler gegen neue Messtechnik austauschen.


Den richtigen Zähler finden

Ihr Zählertyp und Messkonzept

Der richtige Zähler bzw. die Zählerkombination hängt davon ab, welche Geräte bei Ihnen angeschlossen sind. Gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallationsbetrieb stellen Sie das für Ihren Haushalt passende Messkonzept auf, aus dem sich die Tarifzähleroption ergibt.

Bitte beachten Sie! Nur registrierte Elektroinstallationsbetriebe sind berechtigt, Zähler für die Montage oder Demontage zu beantragen.

Für Neuanlagen

Sie beziehen nur Strom für Ihren Haushalt?

Wenn Sie nur haushaltsübliche Mengen an Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, schließen Sie einen Stromliefervertrag als Haushaltskund:in bei einem Energielieferanten Ihrer Wahl ab. In diesem Fall benötigen Sie einen Eintarifzähler.

Sie beziehen Strom für Haushalt und steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher etc.)?

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, zwischen denen Sie verpflichtend wählen können:

  1. Gemäß Modul 1 §14a EnWG werden diese Energiearten mit einem Eintarifzähler und Steuergerät gemessen. Anschließend können Sie bei Ihrem Energielieferanten einen Haushaltstarif dafür abschließen.
  2. Gemäß Modul 2 § 14a EnWG können Sie eine getrennte Messung mit zwei Zählern beantragen. Diese beinhaltet einen Eintarifzähler für Ihren Haushaltsstrom und einen Eintarifzähler mit Steuergerät für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Mit diesem Messkonzept können Sie bei Ihrem Energielieferanten zwei separate Tarife abschließen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Sie speisen Strom mittels Erzeugungsanlage in das öffentliche Stromnetz ein?

Dann müssen Sie anstelle des Einrichtungszähler einen Zweirichtungszähler einsetzen. Stimmen Sie sich dazu bitte mit Ihrem Elektroinstallationsbetrieb ab.

Für Alt- und Bestandsanlagen

Bereits installierte Zähler in Bestandsanlagen werden im regelmäßigen Turnustausch so ersetzt, wie sie eingebaut sind. Das bedeutet, dass in Bestandsanlagen Doppeltarifzähler für Haushalts- und Heizungsstrom weiterhin ersetzt werden. Wenn Sie eine Erzeugungsanlage installieren möchten, ist der Doppeltarifzähler als Zweirichtungszähler durch Ihren Elektroinstallationsbetrieb auswählbar.


Preise für den Messstellenbetrieb

Die Messentgelte waren bisher in den Stromkosten Ihres Stromlieferanten enthalten. Unser Ziel ist es, mit Ihrem Stromlieferanten eine Vereinbarung zu treffen, damit der Zähler weiterhin wie gewohnt über Ihre Stromrechnung abgerechnet wird. Ihr Stromlieferant hat allerdings das gesetzliche Recht, dies abzulehnen. In diesem Fall erhalten Sie zukünftig ab Zählerumbau zwei getrennte Rechnungen. Eine für den Stromverbrauch von Ihrem Stromlieferanten und eine separate Rechnung für den Zähler von uns.

Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 34 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Der § 30 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an.

Zurzeit findet ein Verfahren zur Anpassung der gesetzlichen Preisobergrenzen seitens des BMWK im Zuge des §48 MsbG statt. Die für 2025 veröffentlichten Preisen gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Änderungen.

Preisblätter für Endkunden - gültig ab 01.01.2025

Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen Strom

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Moderne Messeinrichtung StromPreis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
Verbraucher16,8120,00
Erzeuger16,8120,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Verbraucher

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
2liegt kein Durchschnittswert vor, erfolgt eine Zuordnung nach der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers
Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2Preis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
≤ 3.000 kWh16,8120,00
> 3.000 kWh bis ≤ 6.000 kWh16,8120,00
> 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh16,8120,00
> 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh42,0250,00
> 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh75,6390,00
> 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh100,84120,00
> 100.000 kWhZählertechnik noch nicht verfügbar-
mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG)42,0250,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Installierte AnlagenleistungPreis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
> 1kWp bis ≤ 7 kWp16,8120,00
> 7 kWp bis ≤ 15 kWp16,8120,00
> 15 kWp bis ≤ 25 kWp42,0250,00
> 25 kWp bis ≤ 100 kWp100,84120,00
> 100 kWpZählertechnik noch nicht verfügbar-

Zusatzleistungen zum Messstellenbetrieb

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
 Preis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
Wandlersatz Niederspannung14,4617,21
Wandlersatz Mittelspannung135,01160,66
Schaltgerät Netz15,0017,85
Zusatzablesung moderne Messeinrichtung16,5519,69
Steuerungseinrichtung (nach § 34 MsbG, Abs. 2, S. 2 Nr. 5)25,2130,00
   
vorzeitige Ausstattung mit iMSys - einmalig84,03100,00

Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Preisblätter für Endkunden - gültig bis 31.12.2024

Preisblätter für Endkunden - gültig bis 31.12.2023

Preisblätter für Anschlussnetzbetreiber - gültig ab 01.01.2024

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Anschlussnetzbetreiber

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
2liegt kein Durchschnittswert vor, erfolgt eine Zuordnung nach der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers
Durchschnittswert der letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte2Preis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
≤ 3.000 kWh8,4010,00
> 3.000 kWh bis ≤ 6.000 kWh33,6140,00
> 6.000 kWh bis ≤ 10.000 kWh67,2380,00
> 10.000 kWh bis ≤ 20.000 kWh67,2380,00
> 20.000 kWh bis ≤ 50.000 kWh67,2380,00
> 50.000 kWh bis ≤ 100.000 kWh67,2380,00
> 100.000 kWhZählertechnik noch nicht verfügbar-
mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (nach § 14a EnWG)67,2380,00

Messstellenbetrieb intelligente Messsysteme Strom für Erzeuger

Veröffentlichung 30.09.2024
Preisgültigkeit ab 01.01.2025
1Inklusive 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
Installierte AnlagenleistungPreis je Messstelle €/Jahr nettoPreis je Messstelle €/Jahr brutto1
> 1kWp bis ≤ 7 kWp33,6140,00
> 7 kWp bis ≤ 15 kWp67,2380,00
> 15 kWp bis ≤ 25 kWp67,2380,00
> 25 kWp bis ≤ 100 kWp67,2380,00
> 100 kWpZählertechnik noch nicht verfügbar-

Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 34 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Der § 30 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 34 Abs. 2 und 3 MsbG an.

Die Angaben werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht. Sobald neue Zusatzleistungen durch die Westfalen Weser Netz GmbH angeboten werden, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Beispiele für Ermittlung der Preisobergrenze


Bereitstellung von Lastgangdaten über das RLM-Energiedatenportal

Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) stellt als Verteilnetzbetreiber allen Netzkunden mit Lastgangzählungen (registrierende Leistungsmessung (RLM)) den Lastgang bzw. Zählerstände über ein eigenes Energiedatenportal zur Verfügung. Diese Lastgangzähler sind in der Regel bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh Strom, bei einer Einspeiseleistung von über 100 kWp sowie beim Erdgas bei einem Jahresverbrauch von 1,5 GWh eingebaut. Bei einem störungsfreien Betrieb werden die Lastgangdaten mindestens einmal täglich aktualisiert. Zur Verfügung gestellt werden gemessene Lastgangdaten (ohne Berechnung von Trafoverlusten etc.). Die Bereitstellung der Lastgangdaten über das Energiedatenportal ist für Netzkunden kostenfrei.

Wenn Sie Netzkunde sind, können Sie den unten angefügten Anwenderantrag ausfüllen und unterschrieben an die Kontaktadresse mailen oder faxen. Alle weiteren Informationen bekommen Sie dann per E-Mail zugesendet.
Anfragen von Energiedienstleistern und Lieferanten können nur mit einer Vollmacht des jeweiligen Netzkunden bearbeitet werden. In diesem Fall werden die gewünschten Daten nicht über das Portal, sondern im Format „csv“ zur Verfügung gestellt.

Energiedatenportal für RLM-Kunden

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten Anwenderantrag per E-Mail oder per Fax an 05251 503 8658 zu.


Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA)

Die seit dem 01.10.2022 gültige Marktrolle Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers (ESA) bezeichnet Dienstleister, die im Auftrag des Anschlussnutzers Messwerte beim Messstellenbetreiber anfragen.

Dies bietet den Energieserviceanbietern die Möglichkeit automatisiert die vom Anschlussnehmer gewünschten Daten abzurufen und zu verarbeiten. Dieser weitere Schritt der Digitalisierung ermöglicht vielen Letztverbrauchern ihren Energieverbrauch zu optimieren und damit einen wichtigen Baustein zur Energiewende beizutragen.

Zum Abschluss eines ESA-Vertrags schicken Sie uns die ausgefüllten Vertragsunterlagen per E-Mail zu.

ESA-Vertrag

 

Die Westfalen Weser Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber bietet aktuell einen bilateralen Bestellprozess an. Sie können Messprodukte aus RLM- und iMSys-Anlagen kostenlos per E-Mail bestellen. Die Übermittlung erfolgt per MSCONS.

Unabhängig davon können Kunden mit einem intelligenten Messsystem oder einer RLM-Messung Ihre Messwerte selbstständig einsehen sowie für eine weitere Auswertung exportieren. Nutzen Sie dazu unser Energiedatenportal für iMSys-Kunden oder unser Energiedatenportal für RLM-Kunden.


FAQ

Fragen und Antworten

Allgemeines

Warum werden die neuen Zähler eingeführt?

Grund dafür ist das auf einer EU-Richtlinien basierende und vom Bundestag am 02.09.2016 beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Gesetz sieht massive Änderungen für den deutschen Energiemarkt vor. Dazu gehört auch die flächendeckende Einführung neuer Zählertechnik in ganz Deutschland. Jeder Zähler muss lt. Gesetz bis 2032 gegen die neue Zähltechnik ausgetauscht werden.

Bekomme ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut?

Das hängt von Ihrem Verbrauch und/oder der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage (falls vorhanden) ab. Einfach gesagt: Ab einen Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh und/oder eine Einspeiseleistung ab 7kWp erhalten sie ein intelligentes Messsystem.

Inwiefern betrifft mich der Zähleraustausch, wenn ich einen Rundsteuerempfänger habe?

Auch Kunden mit Rundsteuerempfänger (TRE) erhalten die neue Zählertechnik. Der Rundsteuerempfänger ist nicht Bestandteil des Messsystems und bleibt weiter in Betrieb.

Kann ich dem Einbau eines neuen Zählers widersprechen?

Nein, jeder Messstellenbetreiber ist verpflichtet, den Umbau durchzuführen. Auch die Anschlussnutzer sind gesetzlich verpflichtet, den Einbau durchführen zu lassen.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten liegen nur bei uns und dem von Ihnen ausgewählten Stromlieferanten gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht und bedarf immer Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Datenübertragung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt nach den höchsten Datenschutzanforderungen.

Zählerwechsel

Wann findet der Umbau statt und wie lange dauert er?

Wir kündigen den Umbau rechtzeitig und schriftlich 3 Monate vor dem Umbau an. Außerdem erhalten Sie 2 Wochen vorher noch einmal einen konkreten Terminvorschlag.

Der Umbau dauert ca. 20 Minuten. In dieser Zeit müssen wir kurz die Stromversorgung unterbrechen. Sie sollten vorher empfindliche Geräte von der Stromversorgung trennen.

Ich bin zu dem angekündigten Termin nicht zuhause. Kann ein neuer Termin vereinbart werden?

Ja, das ist möglich. Informationen dazu finden Sie auf dem Schreiben des konkreten Terminvorschlags. Rufen Sie die dort angegebene Telefonnummer an und vereinbaren Sie einen neuen Termin mit unserem Partnerunternehmen.

Welche Kosten kommen bei einem Zählerwechsel auf mich zu?

Die Installation wird nicht berechnet.

Wie erhalte ich die PIN für meine moderne Messeinrichtung?

Zum Auslesen Ihrer persönlichen Verbrauchsdaten aus der modernen Messeinrichtung ist die Eingabe einer PIN notwendig. Diese senden wir Ihnen ca. 2 Wochen nach Einbau der modernen Messeinrichtung per Post zu.
Weitere Informationen zur Eingabe der PIN entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung für moderne Messeinrichtungen.

Was muss ich tun, damit mein Zähler ausgebaut wird?

Bitte wenden Sie sich für den Ausbau Ihres Zählers an einen Installateur. Dieser kümmert sich um die sichere Verdrahtung und den Zählerausbau.

Wie kann ich ein intelligentes Messsystem bestellen?

Sie haben ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit, vorzeitig zum geplanten Rollout den Einbau eines intelligentes Messsystems zu bestellen. Die vorzeitige Ausstattung erfolgt dann innerhalb von 4 Monaten sofern technisch machbar und kostet einmalig 100,00€ brutto zzgl. der jährlichen Messkosten. Wir werden dazu in den nächsten Wochen ein Bestellformular an dieser Stelle veröffentlichen.


Service

Kundeninformation

Keinen Zahlungstermin mehr verpassen. Möchten Sie, dass wir zukünftig den Rechnungsbetrag für das Messentgelt automatisch abbuchen? Senden Sie uns einfach das SEPA-Lastschriftformular ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Messstellenvertrag Strom

Die Verträge zur Durchführung des Messstellenbetriebs finden Sie hier.

Messstellenvertrag Strom


Ansprechpartner

moderne Messeinrichtung/ intelligentes Messsystem