Für Strom- und Gas/ Wasser-Installateure
Informationen für eingetragene und zukünftige Installateure
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Eintrag in das Installateursverzeichnis der Westfalen Weser Netz GmbH. Darüber hinaus erhalten Sie viele nützliche Informationen, unsere Formulare und alle Ansprechpartner.
Eintragung in das Installateursverzeichnis Strom beantragen
In den Downloads unter "Installateurverzeichnis" halten wir folgende Informationen für Sie bereit:
- Unsere Antragsunterlagen
- Eine Liste über die notwendige Werkstattausrüstung
- Die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk
- Die Verfahrensordnung des Bundes-Installateurausschusses
Wir bitten Sie, den Antrag sorgfältig auszufüllen und folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle als Elektrotechniker (§ 1 HWO)
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung und ggf. Handelsregisterauszug
- Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung über mindestens 1,5 Millionen Euro
- Nachweis über den Besitz des VDE-Auswahlordners für das Elektrotechniker-Handwerk incl. des Abonnements
- Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Elektrofachkraft (siehe nachfolgende Hinweise zur fachlichen Qualifikation)
- Kopie des Anstellungsvertrages, falls die verantwortliche Elektrofachkraft nicht Betriebsinhaber ist
- Eigenständigkeitserklärung oder Freistellungserklärung des Unternehmens, bei dem Sie beschäftigt sind
Zum weiteren Vorgehen:
Sobald die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen und die notwendige Werkstattausrüstung vorhanden ist, vereinbaren wir mit dem zuständigen Innungsobermeister und uns einen Termin für die Überprüfung der Werkstattausrüstung. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 150,00 Euro an, die durch die jeweils zuständige ElektroInnung in Rechnung gestellt werden. Wir bitten Sie zudem um Verständnis dafür, dass wir den Eigentumsnachweis für Fachliteratur und Messtechnik ggf. durch die Originalrechnungen dokumentieren lassen müssen.
Wenn die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk nach dem 31.03.1998 absolviert wurde, weisen Sie bitte den Schwerpunkt Ihrer Meisterprüfung nach. Sollte dieser nicht im Installateur-Handwerk, sondern im Fernmeldeanlagenelektroniker- bzw. Elektromechaniker-Handwerk liegen, so sind Sie verpflichtet, den „Sachkundenachweis für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ zu erbringen (Technische Regeln ElektroInstallation; TREI).
Nähere Einzelheiten klären Sie bitte in diesem Fall telefonisch mit uns.
Falls die Meisterprüfung nach der neuen Meisterprüfungsverordnung ab Oktober 2002 abgelegt wurde, legen Sie bitte eine Bescheinigung nach § 7, Abs. 6 der ElektrotechnikerMeisterverordnung über das Bestehen des Prüfungsfaches „Elektro- und Sicherheitstechnik“ in Teil II der Meisterprüfung vor. Wurden in diesem Prüfungsfach 50 % der erzielbaren Punkte nicht erreicht, müssen Sie den oben genannten Sachkundenachweis (TREI) erbringen.
Bei einer Eintragung in die Handwerksrolle mit einer Ausübungsberechtigung nach § 7, § 7a, § 7b HwO oder einer Ausnahmebewilligung nach § 8, § 9 HwO (unbeschränkt und unbefristet) bzw. § 8, § 9 HwO (beschränkt oder befristet mit Zulassung zur Inbetriebsetzung) benötigen wir ebenfalls den Sachkundenachweis (TREI).
Downloads
- Antrag auf Eintrag in das Elektro-Installateurverzeichnis (33 KB)
- Eigenständigs- und Freistellungserklärung (12 KB)für die Aufnahme in das Elektro-Installateurverzeichnis
- Verfahrensordnung Bundes-Installateurausschuss (235 KB)Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz
- Grundsätze (BDEW) für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk (148 KB)bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Werkstattausrüstung für Betriebe des Elektrotechniker-Handwerks (126 KB)
Eintragung in das Installateursverzeichnis Gas/Wasser beantragen
Der Neueintrag in das Installateursverzeichnis Gas und Wasser oder einen Antrag auf Änderung im Installateursverzeichnis erfolgt bei Westfalen Weser Netz über den schriftlichen Weg.
Gerne senden wir Ihnen die Antragsunterlagen zu, wenn Sie diese beim Ansprechpartner Gas-/Wasser-Installateurwesen anfordern. Halten Sie zur Antragstellung bitte folgende Unterlagen bereit:
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle(§ 1 HWO)
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung und ggf. Handelsregisterauszug
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis der fachlichen Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft, (siehe hierzu beigefügte Matrix zur fachlichen Qualifikation)
- Kopie des Anstellungsvertrages, falls die verantwortliche Fachkraft nicht Betriebsinhaber ist
- Eigenständigkeitserklärung oder Freistellungserklärung des Unternehmens, bei dem Sie beschäftigt sind
- TRGI 2008 Seminar Bescheinigung (nur bei Gas-Eintragung)
- TRWI 2012 Seminar Bescheinigung ( nur bei Wasser-Eintagung)
- Rechnungskopie Leckmengenmessgerät ( nur bei Gas-Eintragung)
(Punkte 4-9 nur bei Neueintragung, Wechsel des Fachmanns/ Inhabers)
Sobald uns Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, findet noch ein Termin für die Überprüfung Ihrer Werkstattausrüstung statt. Danach sind Sie startklar und werden in unser Verzeichnis eingetragen.
Downloads
Strom
Elektromobilität
Formulare
Installateur-Rundschreiben
- Installateurrundschreiben 04.2024 (504 KB)
- Installateurrundschreiben 03.2024 (375 KB)
- Installateurrundschreiben 02.2024 (287 KB)
- Installateurrundschreiben 01.2024 (764 KB)
- Installateurrundschreiben 03.2023 (2 MB)
- Installateurrundschreiben 02.2023 (289 KB)
- Installateurrundschreiben 01.2023 (301 KB)
- Installateurrundschreiben 01.2022 (219 KB)
- Installateurrundschreiben 03.2021 (304 KB)
- Installateurrundschreiben 02.2021 (855 KB)
- Installateurrundschreiben 01.2021 (1 MB)
- Installateurrundschreiben 01.2020 (2 MB)
Gas
Formulare
Installateur-Rundschreiben
Installationsbeispiele
- Einzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 mit Mehrschichtverbundrohr als Steigleitung (70 KB)
- Einzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 in Kupfer/Stahl (70 KB)
- Mehrzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 bis 138 kW in Kupfer/Stahl (91 KB)
- Mehrzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 über 138 kW in Kupfer/Stahl (91 KB)
- Mehrzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 bis 138 kW mit Mehrschichtverbundrohren als Steigleitungen (92 KB)
- Mehrzähleranlage für Zählergrößen G4/G6 über 138 kW mit Mehrschichtverbundrohren als Steigleitungen (91 KB)
- Gewerbeanlage für Zählergröße G16 in Kupfer/Stahl (69 KB)
- Gewerbeanlage für Zählergröße G25 in Kupfer/Stahl (77 KB)
Wasser
Formulare
Installateur-Rundschreiben
Unsere NetzPunkte in der Region
Ansprechpartner für Fragen der Inbetriebsetzung und zum Inbetriebsetzungsportal
NetzPunkt Bodenwerder / ServicePunkt Stadtoldendorf
NetzPunkt Bodenwerder
Öffnungszeiten
Di.: 9.00 bis 13.00 Uhr
Do.: 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Am Mühlentor 6 | 37619 Bodenwerder
ServicePunkt Stadtoldendorf
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Do.: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
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NetzPunkt Herford
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Mo., Di., Do. und Fr.: 9.00 bis 13.00 Uhr
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Rathausstr. 3 | 32584 Löhne
NetzPunkt Höxter
NetzPunkt Höxter
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Mo.: 9.00 bis 13.00 Uhr
Mi.: 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Corveyer Allee 21a | 37671 Höxter
NetzPunkt Lage
NetzPunkt Lage
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Mo. bis Fr.: 9.00 bis 13.00 Uhr
Di. und Do.: 14.00 bis 17.00 Uhr
Pivitsheider Str. 21 | 32791 Lage
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ServicePunkt Bad Oeynhausen
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ServicePunkt Marsberg
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Do.: 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Unterm Ohmberg 4 | 34431 Marsberg
NetzPunkt Stadthagen
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Mo.: 9.00 bis 13.00 Uhr
Mi.: 9.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
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