Netznutzung Erdgas
Im Folgenden erhalten Sie detaillierte Informationen zu den allgemein geltenden Regelungen für das Erdgasnetz der Westfalen Weser Netz GmbH:
- Bedingungen
- Ausspeisevertrag
- Dienstleistungen
- Netzentgelte
- Lieferantenrahmenvertrag
Unsere Themen im Überblick
Bedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Erdgas-Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH ergeben sich aus der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" sowie aus der Niederdruckanschlussverordnung.
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XIII.1) in der zum 01. Oktober 2022 geltenden Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Energieentnahme ohne direkte Bilanzkreiszuordnung
Der Anschlussnutzer stellt - ggf. über seinen Energielieferanten - sicher, dass sein Energiebezug einem Bilanzkreis zugeordnet ist. Ist der Energiebezug keinem gültigen Bilanzkreis zugeordnet, z. B. weil keine gültige Vertragsbeziehung zwischen dem Anschlussnutzer und einem Energielieferanten zur Abwicklung von Energielieferungen besteht, ist die Westfalen Weser Netz zur Unterbrechung der Anschlussnutzung berechtigt. Der Anschlussnutzer kann die Unterbrechung durch eine unverzügliche erneute Zuordnung seiner Abnahmestelle zu einem Bilanzkreis vermeiden.
Die Abrechnung der ohne direkte Bilanzkreiszuordnung entnommenen Energie erfolgt nach den veröffentlichten Preisblättern „Entgelte für die Abrechnung gegenüber Anschlussnutzern ohne direkte Bilanzkreiszuordnung“ gemäß Anhang.
Preisblätter: Abrechnung ohne direkte Bilanzkreiszuordnung
- Preisblatt Gas 2021 (215 KB)
- Preisblatt Gas 2020 (214 KB)
- Preisblatt Gas 2019 (671 KB)
- Preisblatt Gas 2018 (672 KB)
- Preisblatt Gas 2017 (381 KB)
- Preisblatt Gas 2016 (382 KB)
- Preisblatt Gas 2015 (382 KB)
- Preisblatt Gas 2014 (382 KB)
- Preisblatt Gas 2013 (382 KB)
- Preisblatt Gas 2012 (381 KB)
- Preisblatt Gas 2011 (381 KB)
- Preisblatt Gas 2010 (381 KB)
- Preisblatt Gas 2009 (380 KB)
- Preisblatt Gas 2008 (380 KB)
Netzentgelte
Indikation Netzentgelte Erdgas 2025
Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Westfalen Weser Netz GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2025 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert.
Die Westfalen Weser Netz GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung als auch einer Senkung der ab dem 01.01.2025 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.
Netzentgelte Erdgas 2024
Das aktuelle Preisblatt der Netzentgelte 2024 können Sie unter dem folgenden Link herunterladen.
Archiv Netzentgelte
Die Preisblätter der vorangegangenen Zeiträume können Sie unter den folgenden Links herunterladen.
Unter den jeweiligen Links finden Sie die Netzentgelte Erdgas für den Zeitraum 01.01.-31.12. der angegebenen Jahre von Westfalen Weser Netz sowie des Vorgängerunternehmens, der E.ON Westfalen Weser AG.
- Netzentgelte Gas 2023 (295 KB)
- Netzentgelte Gas 2022 (202 KB)
- Netzentgelte Gas 2021 (202 KB)
- Netzentgelte Gas 2020 (gültig 01.07. bis 31.12.) (242 KB)
- Netzentgelte Gas 2020 (gültig 01.01. bis 30.06.) (236 KB)
- Netzentgelte Gas 2019 (230 KB)
- Netzentgelte Gas 2018 (196 KB)
- Netzentgelte Gas 2017 (162 KB)
- Netzentgelte Gas 2016 (359 KB)
- Netzentgelte Gas 2015 (347 KB)
- Netzentgelte Gas 2014 (281 KB)
- Netzentgelte Gas 2013 (145 KB)
- Netzentgelte Gas 2012 (160 KB)
- Netzentgelte Gas 2011 (82 KB)
- Netzentgelte Gas 2010 (80 KB)
Sonderentgelte nach §20 (2) GasNEV
Unter dem folgenden Link kann eine Aufstellung der auf Basis von § 20 Abs. 2 GasNEV kalkulierten Netzentgelte heruntergeladen werden.
Kontakt
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Gas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse:
Ausspeisevertrag
Ausspeisevertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Westfalen Weser Netz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.
- Ausspeisevertrag (62 KB)zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen
Standardlastprofile
Zur Anwendung kommen gemäß Anlage 3 des Ausspeisevertrags angepasste Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München. Das Verfahren ist in dem "BDEW/VKU/GEODE Leitfaden zur Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" vom 30. Juni 2011 festgelegt.
Verfahrenstechnische Parameter
Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten zum Standardlastprofilverfahren veröffentlicht die Westfalen Weser Netz im Folgenden die Excel-Dateien mit den verfahrenstechnischen Parametern.
Lieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der Westfalen Weser Netz GmbH als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Er basiert auf der zum 01.10.2022 angepassten KoV XIII.1.
- Lieferantenrahmenvertrag Gas (287 KB)
- Anlage 1: Preisblatt für den Netzzugang (367 KB)Preisblatt Netznutzung 2024 im pdf-Format
- Anlage2: Kontaktdatenblatt (19 KB)Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber im xls-Format
- Anlage 3: EDI-Vereinbarung (105 KB)Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen (133 KB)
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren bis 31.12.2024 (17 KB)
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren ab 01.01.2025 (29 KB)
- Anlage 6: § 18 NDAV (26 KB)
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen (90 KB)
- Ansprechpartner und Preise bis 30.09.2023 (129 KB)für die Unterbrechnung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung bis 30.09.2023
- Ansprechpartner und Preise ab 01.10.2023 (128 KB)für die Unterbrechnung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ab 01.10.2023
- Vereinbarung zur Ersatzbelieferung außerhalb des Niederdrucks (158 KB)
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XIII.1) in der zum 01. Oktober 2022 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Ergänzungsvereinbarung
zum Lieferantenrahmenvertrag Gas - Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen.
Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007, Ziffer 3) die Verwendung eines anderen Datenformates/Nachrichtentyps, sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK7-06-067, Geli Gas, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart. Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Gaslieferanten – im Netz der Westfalen Weser Netz GmbH. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (an netznutzung-gas@ww-energie.com) vorgelegt.
- Ergänzungsvereinbarung (83 KB)zur Stammdatenänderung
Kontakt
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Gas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse:
Erlaubnisschein
gemäß Energiesteuergesetz.
Die Westfalen Weser Netz GmbH ist beim Hauptzollamt Bielefeld als Lieferer gemäß § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz angemeldet. Die dem jeweiligen Lieferanten vorzulegende Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas steht unter dem anliegenden PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Nachweis für Wiederverkäufer
von Erdgas und/oder Elektrizität.
Die Westfalen Weser Netz GmbH ist nach Maßgabe des anliegenden Dokuments als Wiederverkäufer von Strom und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG registriert. Der aktuelle Nachweis des Finanzamtes Paderborn sowie die Bescheinigungen vergangener Zeiträume stehen in dem folgenden pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Dienstleistungen, Bilanzausgleich
Dienstleistungen
Folgende Systemdienstleistungen werden von der Westfalen Weser Netz GmbH erbracht:
die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der Westfalen Weser Netz GmbH ausgespeisten Gasmengen;
die Rechnungsprüfung für die in das Netz der Westfalen Weser Netz GmbH eingespeisten Gasmengen;
die Odorierung.
Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.
Bilanzausgleich
Ausgleichsmaßnahmen für Lastschwankungen aufgrund von Ungleichgewichten bei der Ein- und Ausspeisung (Bilanzausgleich) können von Westfalen Weser Netz nicht angeboten werden. Diese zusätzliche Dienstleistung buchen Sie bitte bei einem Netzbetreiber in der vorgeschalteten Transportkette.