Einspeisemanagement
Der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen hat seit den letzten Jahren stark zugenommen. Immer mehr Stromerzeugungsanlagen speisen Strom in die Netze ein, wodurch diese teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde das Einspeisemanagement eingeführt. Bei Überlastung einzelner Netzteile wird dafür gesorgt, dass unter Vorrang der erneuerbaren Energien die Einspeiseleistung zeitweise reduziert wird. In der Praxis werden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes in einer Netzregion (bspw. bei Starkwind) durch ein ferngesteuertes Signal zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung aufgefordert. Sobald die kritische Netzauslastung beendet ist, kann die Einspeisung wieder in vollem Umfang erfolgen.
Welche Steuerungseinrichtung für Ihre EEG-Anlage die richtige ist, erfahren Sie in der Übersicht.
Übersicht
Die einzusetzende Steuerungseinrichtung hängt von der installierten Anlagenleistung in kW(p) ab:
Installierte Anlagenleistung | Steuerungseinrichtung |
---|---|
0 - 99 kW(p) | Rundsteuerempfänger |
100 - 999 kW(p) | Redispatch-Fernwirkgerät |
über 1.000 kW(p) | Fernwirkgerät |
Wie geht es dann weiter?
Bestellung aufgeben
Versand an die Lieferadresse
Funktionsprüfung mit der Leitstelle (nur bei Redispatch-Fernwirkanlagen und Fernwirkanlagen)
Einbaubestätigung an das Einspeisemanagement senden
Bestellen Sie die für Ihre Anlage passende Steuerungseinrichtung ganz einfach hier auf dieser Seite.
Technische Anforderungen
Nach den Regeln des § 9 im EEG 2017 sind Erzeugungsanlagen abhängig von ihrer Leistung mit unterschiedlichen technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der Ist-Einspeiseleistung auszurüsten.
Die Definition einer Schnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Netzverknüpfungspunkt zur Installation einer Fernwirk- (FWA) oder Tonfrequenz-Rundsteueranlage (TRA) ist in den hier veröffentlichten Technischen Anforderungen Fernwirktechnik beschrieben.
Rundsteuerempfänger
Bei EEG-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kW(p) ist ein Rundsteuerempfänger zur Fernsteuerbarkeit einzusetzen. Die Lieferzeit beträgt aktuell ca. 4 Wochen.
Bitte bestätigen Sie nach dem Einbau die Installation der Steuerungseinrichtung mit diesem Formular.
Aktuelles:
Mit Einführung des neuen EEG entfällt gemäß §9 EEG für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 25 kW(p) und Inbetriebnahme nach dem 15.09.2022 die Pflicht, Anlagen auf 70 % regeln zu können oder die Anlage mit einer Steuerungseinrichtung (Rundsteuerempfänger) auszustatten. Genauere Informationen zum Wegfall der 70 %-Regelung finden Sie hier.
Redispatch-Fernwirkgeräte
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Ausbaus von erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Netzengpässen wurde der sogenannte Redispatch 2.0 beschlossen. Der Gesetzgeber führt damit die Prozesse des konventionellen Redispatch und des Einspeisemanagements mit dem Ziel einer Vereinheitlichung und Optimierung zusammen. Hierbei werden alle Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW(p) einbezogen. EEG-Anlagenbetreiber müssen daher eine andere Steuerungseinrichtung einsetzen – das Redispatch-Fernwirkgerät.
Aktuelles
Die Redispatch-Regelungen gelten nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für Bestandsanlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 999 kW(p). Als Netzbetreiber werden wir die Einspeiser in den nächsten Monaten daher im Zuge eines Rollouts auffordern, den Vertrag für die Redispatch-Fernwirkanlage mit uns abzuschließen und das Redispatch-Fernwirkgerät durch einen Elektroinstallateursbetrieb einbauen zu lassen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir den installierten Rundsteuerempfänger nicht zurücknehmen.
Welche Dienstleistungen erhalten Sie?
Folgende Dienstleistungen sind enthalten:
Nicht enthaltene Leistungen:
- Einbau und Montage des Fernwirkgerätes gemäß der Technischen Anschlussbedingungen
Kosten:
Einmalige Bereitstellungsgebühr | 1.795,00 € (netto) |
Jährliche Kosten für Telekommunikationsverbindung | 144,00 € (netto) |
Bitte bestätigen Sie nach dem Einbau die Installation der Steuerungseinrichtung mit diesem Formular.
Downloads
Mehr Informationen zum Thema Redispatch 2.0, zum Beispiel zu den technischen und steuerbaren Ressourcen, finden Sie hier!
Fernwirkgeräte für EEG-Anlagen größer 1 MW
Bei EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 1 MW muss der Anlagenbetreiber zur Fernsteuerbarkeit ein Fernwirkgerät einsetzen.
Jetzt für 3.840,00 € bestellen!
Bitte bestätigen Sie nach dem Einbau die Installation der Steuerungseinrichtung mit diesem Formular.
Entschädigungspflicht Einspeisemanagement
Regelt der Netzbetreiber die Einspeiseleistung einer EEG-Anlage im Zuge des Einspeisemanagements wird eine Unterscheidung in die folgenden zwei Fälle vorgenommen:
1. Entschädigungspflichtige EEG-Maßnahmen
Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 EEG haben Anlagenbetreiber, deren Einspeisung aufgrund eines Netzengpasses durch Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 EEG (sog. EinsMan-Maßnahmen) geregelt bzw. reduziert wird, einen Anspruch auf Entschädigung der entgangenen Einnahmen. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Regelung liegt, ist verpflichtet, Anlagenbetreiber in einem vereinbarten Umfang zu entschädigen. Ist keine Vereinbarung getroffen, sind die entgangenen Vergütungen und Wärmeerlöse abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
2. Nicht-entschädigungspflichtigen EnWG-Maßnahmen
Werden Anlagen aufgrund anderer Ereignisse in ihrer Einspeiseleistung reduziert oder gar abgeschaltet (z.B. Wartung und Instandhaltung des Netzes) besteht kein Anspruch auf Entschädigung für die dadurch entgangenen Einnahmen. Diese Maßnahmen werden auch als EnWG-Maßnahmen bezeichnet und sind nicht entschädigungspflichtig (§ 13 Abs. 2, 4 EnWG).
Berechnungstools
Pauschalverfahren
Das Pauschalverfahren ist ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Ausfallarbeit sowie der entgangenen Einnahmen während einer EinsMan-Maßnahme. Gegenüber dem aufwendigeren Spitzabrechnungsverfahren vereinfacht es die Ermittlung und führt zu einer Minimierung des administrativen Aufwands bei Netz- und vor allem bei Anlagenbetreibern. Bei dem folgenden Berechnungstool handelt es sich um eine Excel-Datei, in welcher alle relevanten Berechnungslogiken zur korrekten und plausiblen Berechnung der entgangenen Einnahmen hinterlegt sind. Das Berechnungstool berechnet nach Eingabe der entsprechenden Daten die Ausfallarbeit sowie den daraus resultierenden Entschädigungsbetrag. Eine entsprechende Benutzeranweisung ist auf dem ersten Tabellenblatt der Datei zu finden. Wir bitten Sie, dieses Tool für Ihre Berechnungen und für die Rechnungsstellung zu nutzen.
Härtefallregelung nach §15 Abs. 1 S. 2 EEG 2017
Gemäß §15 Abs. 1 S. 2 EEG 2017 werden Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2012 für 95% der entgangenen Einnahmen durch Einspeisemanagementmaßnahmen im Sinne von §14 Abs. 1 entschädigt. Übersteigen die entgangenen Einnahmen in einem Jahr 1% der Jahreseinnahmen, so sind betroffene Betreiber ab diesem Zeitpunkt zu 100% zu entschädigen. Der Härtefallanspruch wird einmal jährlich rückwirkend für ein abgeschlossenes Kalenderjahr berechnet. Für die Berechnung des Anspruchs stellen wir Ihnen ein Berechnungstool zur Verfügung. Eine entsprechende Benutzeranweisung ist auf dem ersten Tabellenblatt der Datei zu finden. Wir bitten Sie, dieses Tool zur Berechnung des Härtefallanspruches zu nutzen.
Einspeisemanagement-Einsätze
Einspeisemanagement
Im Jahr 2015 kam es zu keinem Einsatz der Regelung gem. § 14 EEG
Anmeldung zum Redispatch 2.0-Newsletter
Für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter bieten wir eine Anmeldung zum Redispatch 2.0-Newsletter an. Nach der Registrierung erhalten Sie alle Informationen bzgl. Redispatch 2.0-Maßnahmen regelmäßig an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Auch zukünftig geplante bzw. prognostizierte Maßnahmen können wir auf diesem Wege an Sie kommunizieren. So halten wir Sie zum Thema Redispatch 2.0-Maßnahmen immer auf dem Laufenden.
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