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Netzinformation Strom

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Themen:

  • Bestimmungen des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet
  • Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom
  • Daten und Fakten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen

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Grundversorgung

Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet für die Jahre 2022 - 2024

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist der Grundversorger für die Kalenderjahre 2022-2024. In der Kernstadt Obernkirchen ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Grundversorger. Im Gebiet der Städte Steinheim und Beverungen ist die BeSte Stadtwerke GmbH der Grundversorger für Strom.

Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet für die Jahre 2025 - 2027

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2024 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist der Grundversorger für die Kalenderjahre 2025-2027. In der Kernstadt Obernkirchen ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Grundversorger. Im Gebiet der Städte Steinheim und Beverungen ist die BeSte Stadtwerke GmbH der Grundversorger für Strom.

Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2013

Netzgebiet Marsberg

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Marsberg ist, sondern die E.ON Westfalen Weser. Die E.ON Westfalen Weser AG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiet Blomberg

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die E.ON Westfalen Weser AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup der Stadt Blomberg ist, sondern die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH. Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der E.ON Westfalen Weser AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2015

Netzgebiet Hameln

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Afferde, Klein Hilligsfeld, Groß Hilligsfeld, Unsen, Holtensen, Welliehausen, Wehrbergen, Haverbeck, Halvestorf, Klein Berkel, Tündern und Hastenbeck der Stadt Hameln ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiet Auetal

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Gemeinde Auetal ist, sondern die Stadtwerke Rinteln GmbH. Die Stadtwerke Rinteln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiet Bad Salzuflen

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Ehrsen, Hölsen, Holzhausen/Sylbach, Papenhausen, Pillenbruch, Wülfer und Wüsten der Stadt Bad Salzuflen ist, sondern die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH. Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiete Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe ist, sondern die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2016

Netzgebiet Obernkirchen

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Obernkirchen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2017

Netzgebiet Bad Pyrmont

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Hagen, Löwensen, Thal, Kleinenberg, Großenberg, Neersen, Baarsen und Eichenborn der Stadt Bad Pyrmont ist, sondern die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH. Die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2019

Netzgebiet Beverungen

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Kernstadt Beverungen sowie in den Ortsteilen Herstelle und Würgassen der Stadt Beverungen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiet Steinheim

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Steinheim ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH . Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiete Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Hessisch Oldendorf

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Flecken Aerzen und Coppenbrügge, der Gemeinde Emmerthal, dem Flecken Salzhemmendorf und in der Stadt Hessisch Oldendorf ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Netzgebiet Vlotho

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Vlotho ist, sondern die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH. Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2022

Netzgebiet Bad Driburg

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2022 nicht mehr die EAM Netz GmbH Netzbetreiberin für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Dringenberg, Kühlsen, Neuenheerse und Siebenstern der Stadt Bad Driburg ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der EAM Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2024

Netzgebiet Schloss Holte-Stukenbrock

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2024 nicht mehr die Westnetz GmbH Netzbetreiberin für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Sende und Schloss Holte der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westnetz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.

Daten und Fakten

An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen. Alle Angaben beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2023 bzw. auf den 31.12.2023.

Veröffentlichung nach § 14d EnWG

Unter dem folgenden Link kann der Bericht über die Netzausbauplanung des Stromnetzes heruntergeladen werden.

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 1 EnWG

An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die gelieferten Strommengen. Alle Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2023 bzw. auf den 31.12.2023.

1. Stromkreislängen der Kabel- und Freileitungen

Die Stromkreislängenkm
Stromkreislänge HS: Kabel16
Stromkreislänge MS: Kabel8.010
Stromkreislänge NS: Kabel20.991
Stromkreislänge HS: Freileitung956
Stromkreislänge MS: Freileitung 242
Stromkreislänge NS: Freileitung25

2. Installierte Leistung der Umspannebenen

Die installierte Leistung der UmspannebenenLeistung
Installierte Leistung der Umspannebene HS/MS4.659 MVA
Installierte Leistung der Umspannebene MS/NS2.729 MVA

3. Entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebene

SpannungsebeneArbeit
Hochspannung HS3.086.720.451 kWh
Umspannung HS/MS4.635.815.909 kWh
Mittelspannung MS4.186.399.727 kWh
Umspannung MS/NS2.216.166.078 kWh
Niederspannung NS2.232.664.044 kWh

4. Anzahl der Entnahmestellen in der Netzebene

SpannungsebeneAnzahl
Hochspannung HS7
Umspannung HS/MS140
Mittelspannung MS3.070
Umspannung MS/NS8.125
Niederspannung NS667.651

5. Anzahl der Netzanschlüsse mit intelligenten Messsystemen

  • Im Netz der Niederspannung sind 5.939 Netzanschlüsse mit intelligenten Messsystemen vorhanden.

6. Anzahl der Entnahmestellen mit intelligenten Messsystemen

  • Im Netz der Niederspannung sind 5.918 Entnahmestellen über Netzanschlüsse an ein intelligentes Messsystem angeschlossen.

7. Vereinbarungen nach § 14a Abs. 1 S.1 EnWG*

Die Anzahl der abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 14a Abs. 1 S.1 EnWG im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH beträgt 53.503.

*Die Anzahl bezieht sich auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen. 

8. Einwohnerzahl im Netzgebiet

  • Die Einwohnerzahl im Netzgebiet der Niederspannungsebene beträgt 1.144.875 (Stand 31.12.2023).

9. Versorgte Fläche

  • Die unmittelbar in Niederspannung versorgte Fläche beträgt 719 km².

10. Geografische Fläche

  • Die geografische Fläche des Netzgebiets beträgt 5.998 km².

11. Anzahl der Entnahmestellen

EntnahmestellenAnzahl
Mit registrierender Leistungsmessung6.152
Sonstige Entnahmestellen672.841

12. Grundzuständiger Messstellenbetreiber

  • Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist die Westfalen Weser Netz GmbH.

13. Ansprechpartner für Netzzugangsfragen

Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Strom finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse netznutzung@ww-energie.com oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05251/503-1577 an.

Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 3 EnWG

1. Jahreshöchstlast pro Spannungsebene 2023

NetzebeneLeistung
Hochspannung HS728 MW
Umspannung HS/MS1.004 MW
Mittelspannung MS835 MW
Umspannung MS/NS501 MW
Niederspannung NS466 MW

2. und 7. Netzverluste, Mengen und Preis 2023

NetzebeneMenge
Hochspannung HS20.295 MWh
Umspannung HS/MS41.504 MWh
Mittelspannung MS74.334 MWh
Umspannung MS/NS35.553 MWh
Niederspannung NS81.058 MWh
Preis Verlustenergie13,48 Ct/kWh

3. Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden und der Netzverluste 2023

Nicht-leistungsgemessene Kunden und Netzverluste 
Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden462 MW
Summenlast der Netzverluste70 MW

4. Standardlastprofilverfahren

Die Westfalen Weser Netz GmbH wendet das Standardlastprofilverfahren an.
Zur Anwendung kommen dabei die synthetischen VDEW-Lastprofile G0 bis G6 für Gewerbekunden sowie L0 bis L2 für Kunden mit landwirtschaftlichem Bedarf. Für Haushalte wird das dynamisierte Standardlastprofil H0 des VDEW verwendet.

5. Höchstentnahmelasten 2023

Netzebene Leistung/Menge
HSHöchstentnahmelast aus HÖS/HS706 MW
HSBezug aus vorgel. Netzebene HÖS/HS2.722.907 MWh
HS/MSHöchstentnahmelast aus HS1.019 MW
HS/MSBezug aus vorgel. Netzebene HS4.100.230 MWh
MSHöchstentnahmelast aus HS/MS771 MW
MSBezug aus vorgel. Netzebene HS/MS3.331.471 MWh
MS/NSHöchstentnahmelast aus MS504 MW
MS/NSBezug aus vorgel. Netzebene MS2.333.150 MWh
NSHöchstentnahmelast aus MS/NS485 MW
NSBezug aus vorgel. Netzebene MS/NS2.130.246 MWh

6. Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene 2023

NetzebeneMenge
Hochspannung HS610.135 MWh
Umspannung HS/MS2.443.659 MWh
Mittelspannung MS3.036.884 MWh
Umspannung MS/NS300.150 MWh
Niederspannung NS472.830 MWh

Lastgänge

An dieser Stelle werden die in § 23c Abs. 3 Ziffer 1, 3, 5 und 6 EnWG aufgezählten Lastgänge des Jahres 2023 als csv-Dateien zum Herunterladen veröffentlicht.

Veröffentlichungen nach § 10 Abs. 2 StromNEV

Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene 2023

EbeneDurchschnittsverluste
HS0,61%
HS/MS0,63%
MS1,17%
MS/NS1,40%
NS2,94%

Die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie betrugen im Jahr 2023 13,48 Ct/kWh.

Veröffentlichungen nach § 19 Abs. 5 StromNEV

Unter den folgenden Links kann eine Aufstellung der auf Basis von § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV für 2024 abgeschlossenen Vereinbarungen heruntergeladen werden.

Sonderformen der Netznutzung

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Westfalen Weser Netz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Westfalen Weser Netz GmbH hat auf Basis des Modells der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster ermittelt.

 

Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 3 StromNZV

Ergebnisse der Differenzbilanzierung

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, welcher ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden (oder einer individuell festgelegten anderen Grenze) nach den Absätzen 1 und 2 des § 13 StromNZV von dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst.

In dem Differenzbilanzkreis dürfen keine Letztverbraucher bilanziert werden. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

MonatSumme positivSumme negativ
Januar4.326.939 kWh-28.952.242 kWh
Februar4.113.689 kWh-27.290.975 kWh
März4.712.220 kWh-25.863.806 kWh
April3.962.817 kWh-20.749.526 kWh
Mai3.271.536 kWh-21.444.642 kWh
Juni5.352.280 kWh-16.882.138 kWh
Juli4.615.499 kWh-17.971.696 kWh
August7.274.194 kWh-10.224.567 kWh
September4.602.089 kWh-14.987.133 kWh
Oktober6.095.567 kWh-16.505.123 kWh
November10.796.354 kWh-10.708.394 kWh
Dezember13.020.431 kWh-13.049.811 kWh

Lastgang

An dieser Stelle werden die nach § 12 Abs. 3 StromNZV geforderten Ergebnisse der Differenzbilanzierung veröffentlicht.

Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 5 StromNZV

Netzengpässe

Im Zuge der in § 15 Abs. 5 StromNZV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 StromNZV geforderten Veröffentlichung von Engpässen im Netz von Verteilnetzbetreibern gibt die Westfalen Weser Netz GmbH bekannt, dass in ihrem Netz keine Engpässe gem. § 15 StromNZV vorliegen.

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