Netzinformation Strom
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Themen:
- Bestimmungen des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet
- Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom
- Daten und Fakten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen
Unsere Leistungen im Überblick
Grundversorgung
Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet für die Jahre 2022 - 2024
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist der Grundversorger für die Kalenderjahre 2022-2024. In der Kernstadt Obernkirchen ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Grundversorger. Im Gebiet der Städte Steinheim und Beverungen ist die BeSte Stadtwerke GmbH der Grundversorger für Strom.
Bestimmung des Grundversorgers im Strom-Netzgebiet für die Jahre 2025 - 2027
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 1. Juli 2024 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und ist der Grundversorger für die Kalenderjahre 2025-2027. In der Kernstadt Obernkirchen ist die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Grundversorger. Im Gebiet der Städte Steinheim und Beverungen ist die BeSte Stadtwerke GmbH der Grundversorger für Strom.
Bekanntmachungen zum Netzgebiet Strom
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2013
Netzgebiet Marsberg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Marsberg ist, sondern die E.ON Westfalen Weser. Die E.ON Westfalen Weser AG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Blomberg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2013 nicht mehr die E.ON Westfalen Weser AG Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup der Stadt Blomberg ist, sondern die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH. Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH treten zu diesem Zeitpunkt anstelle der E.ON Westfalen Weser AG in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2015
Netzgebiet Hameln
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Afferde, Klein Hilligsfeld, Groß Hilligsfeld, Unsen, Holtensen, Welliehausen, Wehrbergen, Haverbeck, Halvestorf, Klein Berkel, Tündern und Hastenbeck der Stadt Hameln ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die GWS Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Auetal
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Gemeinde Auetal ist, sondern die Stadtwerke Rinteln GmbH. Die Stadtwerke Rinteln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Bad Salzuflen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Ehrsen, Hölsen, Holzhausen/Sylbach, Papenhausen, Pillenbruch, Wülfer und Wüsten der Stadt Bad Salzuflen ist, sondern die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH. Die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiete Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2015 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe ist, sondern die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG. Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2016
Netzgebiet Obernkirchen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2016 nicht mehr die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Obernkirchen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2017
Netzgebiet Bad Pyrmont
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2017 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Hagen, Löwensen, Thal, Kleinenberg, Großenberg, Neersen, Baarsen und Eichenborn der Stadt Bad Pyrmont ist, sondern die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH. Die Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2019
Netzgebiet Beverungen
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Kernstadt Beverungen sowie in den Ortsteilen Herstelle und Würgassen der Stadt Beverungen ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Steinheim
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die BeSte Stadtwerke GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Steinheim ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH . Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der BeSte Stadtwerke GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiete Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Hessisch Oldendorf
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für die Elektrizitätsversorgungsnetze in den Flecken Aerzen und Coppenbrügge, der Gemeinde Emmerthal, dem Flecken Salzhemmendorf und in der Stadt Hessisch Oldendorf ist, sondern die GWS Stadtwerke Hameln GmbH. Die Stadtwerke Hameln GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Netzgebiet Vlotho
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2019 nicht mehr die Westfalen Weser Netz GmbH Netzbetreiber für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Vlotho ist, sondern die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH. Die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westfalen Weser Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2022
Netzgebiet Bad Driburg
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2022 nicht mehr die EAM Netz GmbH Netzbetreiberin für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Dringenberg, Kühlsen, Neuenheerse und Siebenstern der Stadt Bad Driburg ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der EAM Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Änderungen des Netzgebiets zum 1. Januar 2024
Netzgebiet Schloss Holte-Stukenbrock
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bekannt, dass ab dem 01.01.2024 nicht mehr die Westnetz GmbH Netzbetreiberin für das Elektrizitätsversorgungsnetz in den Ortsteilen Sende und Schloss Holte der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock ist, sondern die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Westfalen Weser Netz GmbH tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Westnetz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein.
Daten und Fakten
An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die entnommenen Mengen. Alle Angaben beziehen sich, wenn nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2023 bzw. auf den 31.12.2023.
Veröffentlichung nach § 14d EnWG
Unter dem folgenden Link kann der Bericht über die Netzausbauplanung des Stromnetzes heruntergeladen werden.
Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 1 EnWG
An dieser Stelle veröffentlicht Westfalen Weser Netz weitere Daten über die Struktur des Stromnetzes und über die gelieferten Strommengen. Alle Angaben beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2023 bzw. auf den 31.12.2023.
1. Stromkreislängen der Kabel- und Freileitungen
Die Stromkreislängen | km |
---|---|
Stromkreislänge HS: Kabel | 16 |
Stromkreislänge MS: Kabel | 8.010 |
Stromkreislänge NS: Kabel | 20.991 |
Stromkreislänge HS: Freileitung | 956 |
Stromkreislänge MS: Freileitung | 242 |
Stromkreislänge NS: Freileitung | 25 |
2. Installierte Leistung der Umspannebenen
Die installierte Leistung der Umspannebenen | Leistung |
---|---|
Installierte Leistung der Umspannebene HS/MS | 4.659 MVA |
Installierte Leistung der Umspannebene MS/NS | 2.729 MVA |
3. Entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebene
Spannungsebene | Arbeit |
---|---|
Hochspannung HS | 3.086.720.451 kWh |
Umspannung HS/MS | 4.635.815.909 kWh |
Mittelspannung MS | 4.186.399.727 kWh |
Umspannung MS/NS | 2.216.166.078 kWh |
Niederspannung NS | 2.232.664.044 kWh |
4. Anzahl der Entnahmestellen in der Netzebene
Spannungsebene | Anzahl |
---|---|
Hochspannung HS | 7 |
Umspannung HS/MS | 140 |
Mittelspannung MS | 3.070 |
Umspannung MS/NS | 8.125 |
Niederspannung NS | 667.651 |
5. Anzahl der Netzanschlüsse mit intelligenten Messsystemen
- Im Netz der Niederspannung sind 5.939 Netzanschlüsse mit intelligenten Messsystemen vorhanden.
6. Anzahl der Entnahmestellen mit intelligenten Messsystemen
- Im Netz der Niederspannung sind 5.918 Entnahmestellen über Netzanschlüsse an ein intelligentes Messsystem angeschlossen.
7. Vereinbarungen nach § 14a Abs. 1 S.1 EnWG*
Die Anzahl der abgeschlossenen Vereinbarungen nach § 14a Abs. 1 S.1 EnWG im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH beträgt 53.503.
*Die Anzahl bezieht sich auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
8. Einwohnerzahl im Netzgebiet
- Die Einwohnerzahl im Netzgebiet der Niederspannungsebene beträgt 1.144.875 (Stand 31.12.2023).
9. Versorgte Fläche
- Die unmittelbar in Niederspannung versorgte Fläche beträgt 719 km².
10. Geografische Fläche
- Die geografische Fläche des Netzgebiets beträgt 5.998 km².
11. Anzahl der Entnahmestellen
Entnahmestellen | Anzahl |
---|---|
Mit registrierender Leistungsmessung | 6.152 |
Sonstige Entnahmestellen | 672.841 |
12. Grundzuständiger Messstellenbetreiber
- Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist die Westfalen Weser Netz GmbH.
13. Ansprechpartner für Netzzugangsfragen
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Strom finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse netznutzung@ww-energie.com oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 05251/503-1577 an.
Veröffentlichungen nach § 23c Abs. 3 EnWG
1. Jahreshöchstlast pro Spannungsebene 2023
Netzebene | Leistung |
---|---|
Hochspannung HS | 728 MW |
Umspannung HS/MS | 1.004 MW |
Mittelspannung MS | 835 MW |
Umspannung MS/NS | 501 MW |
Niederspannung NS | 466 MW |
2. und 7. Netzverluste, Mengen und Preis 2023
Netzebene | Menge |
---|---|
Hochspannung HS | 20.295 MWh |
Umspannung HS/MS | 41.504 MWh |
Mittelspannung MS | 74.334 MWh |
Umspannung MS/NS | 35.553 MWh |
Niederspannung NS | 81.058 MWh |
Preis Verlustenergie | 13,48 Ct/kWh |
3. Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden und der Netzverluste 2023
Nicht-leistungsgemessene Kunden und Netzverluste | |
---|---|
Summenlast der nicht-leistungsgemessenen Kunden | 462 MW |
Summenlast der Netzverluste | 70 MW |
4. Standardlastprofilverfahren
Die Westfalen Weser Netz GmbH wendet das Standardlastprofilverfahren an.
Zur Anwendung kommen dabei die synthetischen VDEW-Lastprofile G0 bis G6 für Gewerbekunden sowie L0 bis L2 für Kunden mit landwirtschaftlichem Bedarf. Für Haushalte wird das dynamisierte Standardlastprofil H0 des VDEW verwendet.
5. Höchstentnahmelasten 2023
Netzebene | Leistung/Menge | |
---|---|---|
HS | Höchstentnahmelast aus HÖS/HS | 706 MW |
HS | Bezug aus vorgel. Netzebene HÖS/HS | 2.722.907 MWh |
HS/MS | Höchstentnahmelast aus HS | 1.019 MW |
HS/MS | Bezug aus vorgel. Netzebene HS | 4.100.230 MWh |
MS | Höchstentnahmelast aus HS/MS | 771 MW |
MS | Bezug aus vorgel. Netzebene HS/MS | 3.331.471 MWh |
MS/NS | Höchstentnahmelast aus MS | 504 MW |
MS/NS | Bezug aus vorgel. Netzebene MS | 2.333.150 MWh |
NS | Höchstentnahmelast aus MS/NS | 485 MW |
NS | Bezug aus vorgel. Netzebene MS/NS | 2.130.246 MWh |
6. Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene 2023
Netzebene | Menge |
---|---|
Hochspannung HS | 610.135 MWh |
Umspannung HS/MS | 2.443.659 MWh |
Mittelspannung MS | 3.036.884 MWh |
Umspannung MS/NS | 300.150 MWh |
Niederspannung NS | 472.830 MWh |
Lastgänge
An dieser Stelle werden die in § 23c Abs. 3 Ziffer 1, 3, 5 und 6 EnWG aufgezählten Lastgänge des Jahres 2023 als csv-Dateien zum Herunterladen veröffentlicht.
Veröffentlichungen nach § 10 Abs. 2 StromNEV
Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene 2023
Ebene | Durchschnittsverluste |
---|---|
HS | 0,61% |
HS/MS | 0,63% |
MS | 1,17% |
MS/NS | 1,40% |
NS | 2,94% |
Die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie betrugen im Jahr 2023 13,48 Ct/kWh.
Veröffentlichungen nach § 19 Abs. 5 StromNEV
Unter den folgenden Links kann eine Aufstellung der auf Basis von § 19 Abs. 2 und 3 StromNEV für 2024 abgeschlossenen Vereinbarungen heruntergeladen werden.
Sonderformen der Netznutzung
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Westfalen Weser Netz GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die Westfalen Weser Netz GmbH hat auf Basis des Modells der Bundesnetzagentur die entsprechenden Hochlastzeitfenster ermittelt.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 3 StromNZV
Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, welcher ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden (oder einer individuell festgelegten anderen Grenze) nach den Absätzen 1 und 2 des § 13 StromNZV von dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst.
In dem Differenzbilanzkreis dürfen keine Letztverbraucher bilanziert werden. Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Monat | Summe positiv | Summe negativ |
---|---|---|
Januar | 4.326.939 kWh | -28.952.242 kWh |
Februar | 4.113.689 kWh | -27.290.975 kWh |
März | 4.712.220 kWh | -25.863.806 kWh |
April | 3.962.817 kWh | -20.749.526 kWh |
Mai | 3.271.536 kWh | -21.444.642 kWh |
Juni | 5.352.280 kWh | -16.882.138 kWh |
Juli | 4.615.499 kWh | -17.971.696 kWh |
August | 7.274.194 kWh | -10.224.567 kWh |
September | 4.602.089 kWh | -14.987.133 kWh |
Oktober | 6.095.567 kWh | -16.505.123 kWh |
November | 10.796.354 kWh | -10.708.394 kWh |
Dezember | 13.020.431 kWh | -13.049.811 kWh |
Lastgang
An dieser Stelle werden die nach § 12 Abs. 3 StromNZV geforderten Ergebnisse der Differenzbilanzierung veröffentlicht.
Veröffentlichungen nach § 15 Abs. 5 StromNZV
Netzengpässe
Im Zuge der in § 15 Abs. 5 StromNZV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 StromNZV geforderten Veröffentlichung von Engpässen im Netz von Verteilnetzbetreibern gibt die Westfalen Weser Netz GmbH bekannt, dass in ihrem Netz keine Engpässe gem. § 15 StromNZV vorliegen.