Änderungen zum 01.12.2019
Marktkommunikation 2020
Im Zuge der Umsetzung der MaKo 2020 hat die BNetzA in Ihrer Mitteilung Nr. 4 (BK6-18-032) Festlegungen zum elektronischen Datenaustausch bei erzeugende Marktlokationen, die aus rechtlichen Gründen keinem Lieferanten (Einspeisung) zugeordnet werden müssen, formuliert. Dies betrifft namentlich EEG-Marktlokationen, die sich nicht in der Direktvermarktung befinden oder KWKG-Marktlokationen, deren Energie durch das Unternehmen Netzbetreiber vermarktet wird. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist als Netzbetreiber in den betreffenden Konstellationen kraft gesetzlicher Aufgabenzuweisung für die Abnahme von Energie erzeugender Marktlokationen verantwortlich. Aus diesem Grund ist das Unternehmen Westfalen Weser Netz GmbH als Netzbetreiber bei erzeugenden Marktlokationen der oben genannten Art verpflichtet, die entsprechenden Prozessschritte der MaKo 2020 in der Marktrolle LF durchzuführen.
Das Kontaktdatenblatt können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen:
Weitere Informationen zu den betroffenen Prozessen: