Erdgasumstellung Westfalen Weser Netz

Erdgasumstellung

Wir sorgen für eine zukunftssichere Erdgasversorgung

In unserem Netzgebiet heißt es bald: Max kommt vorbei! Max und seine Kolleg*innen sind in unserem Auftrag unterwegs, um Ihre Heizungsanlagen, Gasherde und mehr auf die bevorstehende Gasumstellung vorzubereiten. Denn aus dem immer knapper werdendem L-Gas (L steht für „low“ und hat einen niedrigen Energiegehalt) wird das zukunftssichere H-Gas (H steht für „High“ =energiereicher). Wir sorgen für eine erfolgreiche Umstellung.

Alle Informationen zu der Erdgasumstellung finden Sie auf dieser Seite.

Flyer zur Erdgasumstellung

Grundlegende Informationen

Die Erdgasumstellung - auch "Marktraumumstellung" genannt - ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Erdgaswirtschaft. Vorgenommen werden diese Umstellungsmaßnahmen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom jeweiligen Netzbetreiber.

Es müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie angepasst werden. Denn die meisten Geräte, die bisher mit L-Gas liefen, dürfen und können nicht ohne weiteres mit H-Gas betrieben werden. Damit die Geräte keinen Schaden nehmen und ein weiterer, sicherer Betrieb gewährleistet ist, müssen sie einzeln durch einen Fachbetrieb angepasst werden. Unabhängig von Ihrem Gaslieferanten sind wir für die Geräteerhebung und -anpassung  in unserem Netzgebiet verantwortlich.

 

Die Umstellung in unserem Netzgebiet erfolgt im Zeitraum 2023 bis 2030.

2023 wird in den Städten Salzkotten und Büren gestartet.

Eine Karte aller betroffenen Gebiete und eine Liste der Umschaltzeitpunkte der einzelnen Kommunen finden Sie hier.

Netzkarte Erdgasumstellung

Liste Umschaltzeitpunkte

Weitere Informationen zur Umstellung

Beim Erdgas trennt man zwischen „L-“ und „H-Gas“, beide unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Der Norden und Westen Deutschlands, darunter auch die WWN- Versorgungsgebiete, werden bislang mit L-Gas versorgt, das aus den Niederlanden und Deutschland stammt. H-Gas hingegen wird in allen anderen Förderregionen der Welt, wie zum Beispiel Russland und Norwegen gewonnen. Wegen rückläufiger Fördermengen steht L-Gas in der Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung, so dass alle bisher mit L-Gas versorgten Gebiete auf H-Gas umgestellt werden müssen.

 

Die Reihenfolge der Umstellung für die einzelnen Regionen wird von der Bundesnetzagentur und den Betreibern der Fernleitungsnetze in einem sogenannten „Netzentwicklungsplan Gas“ festgelegt. Der Umstellungsplan legt unter anderem fest, ab welchem Zeitpunkt alle Gaskunden in den verschiedenen Netzen mit H-Gas und nicht mehr mit L-Gas versorgt werden.

Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Netzbetreiber ARGE EGU werden regelmäßig aktuelle Informationen rund um die Umstellung von L- auf H-Gas bereitgestellt. Unter dem Punkt "Erdgasumstellung" sind die Hintergründe sowie die einzelnen Schritte der Umstellung z.B. in zwei Erklärfilmen beschrieben. Auch werden häufige Fragen über die FAQ-Liste beantwortet. Wenn Sie keine Antwort gefunden haben, schicken Sie Ihre Frage gerne an unsere E-Mailadresse wwn-umstellung@regiocom.com oder rufen Sie die Hotline +49 800 553 3221 an.


Ablauf

Das Wichtigste für Sie in Kürze:

  • Die Geräteumstellung ist für Sie kostenlos.
  • Wann Ihre Gasgeräte umgestellt werden, erfahren Sie per Post.
  • Es sind mind. 2 Termine zur Umstellung notwendig: Im ersten Termin müssen alle installierten Gasgeräte ca. 1 - 2 Jahre vor dem Umstellungstermin aufgenommen werden. Beim zweiten Termin wird die Anpassung an den Gasgeräten vorgenommen. Ggf. ist ein dritter Besuch zur Qualitätskontrolle notwendig.
  • Die exakten Termine teilen wir Ihnen mind. 2 - 3 Wochen im Voraus schriftlich mit.
  • Bitte planen Sie für die Termine mind. 1 Stunde Zeit ein.
  • Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen neuen Termin.

Bitte überprüfen, wann Ihre letzte Gasgerätewartung stattgefunden hat und holen Sie diese ggf. nach. Die Zugänglichkeit der Geräte muss gewährleistet sein, damit eine reibungslose Anpassung des Gerätes möglich ist.

 

Hinweis:

Leider rufen solche großflächigen Maßnahmen oft auch Trickbetrüger*innen auf den Plan.

Die Monteur*innen können sich mit einem Lichtbildausweis von uns ausweisen. Auf dem Schreiben mit Terminvorschlag finden Sie eine Auftragsnummer, die nur Sie und die Monteur*innen kennen. Die Auftragsnummer wird Ihnen unaufgefordert genannt. Ohne vorherige Terminankündigung wird Sie kein*e Monteur*in im Rahmen der Erdgasumstellung besuchen.

Bitte lassen Sie zu den durch uns angekündigten Terminen nur Personen mit einem entsprechenden Lichtbildausweis sowie einer korrekten Auftragsnummer in Ihren Haushalt.

 

Weitere Informationen zum Ablauf

1. Geräteerhebung

Unsere Monteur*innen kommen zu Ihnen, um Daten wie Hersteller oder Serientyp Ihrer Gasgeräte zu ermitteln. Nur so können wir die für Ihr Gerät passenden Ersatzteile bestellen. Wir danken schon jetzt für Ihre Mithilfe!

2. Geräteanpassung

Max und seine Kolleg*innen nehmen die notwendigen Anpassungen an Ihren Gasgeräten vor. Aktuell können diese das neue H-Gas nicht verarbeiten - und das bedeutet im schlimmsten Fall ein sicherheitstechnisches Risiko für Ihren Haushalt. Mit dem fachgerechten Austausch von Ersatzteilen, wie beispielsweise Gasdüsen, werden die Gasgeräte fit gemacht für die neue Erdgassorte.

3. Qualitätskontrolle

Zur Qualitätssicherung wird bei jedem zehnten Gasgerät geprüft, ob die Erhebung und die Anpassung fachgerecht durchgeführt wurden.

Es ist wichtig, dass Sie den Monteur*innen Zugang zu all Ihren gasbetriebenen Geräten gewährleisten. Bitte entfernen Sie alle im Bereich der Gasgeräte befindlichen Gegenstände, damit die Datenaufnahme und später die Anpassung selbst schnell und einfach erfolgen können.


Kostenerstattung

Wir unterstützen Sie, wenn ein Erdgasgerät im Zuge der Umstellung nicht angepasst werden kann oder muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Fördersumme zwischen 100 und 500 Euro bekommen. Bitte senden Sie die Formulare und Anträge an unser Team Erdgasumstellung: E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

Kostenerstattungsprozess nach der GasGKErstV

Formular:

Durch Installateur*in/Fachkraft auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg

Antrag:

Durch Kund*in auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg

Wenn Sie Eigentümer*in eines Gasgerätes sind, welches im Rahmen der Marktraumumstellung nicht angepasst werden kann, steht Ihnen nach der Gasgerätekostenerstattung (GasGKErstV) eine Kostenerstattung in Höhe von 100 - 500 € zu. Hierfür muss Ihr Gerät in Deutschland zugelassen und funktionstüchtig ohne Mängel sein. Dieser Anspruch gilt neben bestimmten Bedingungen ausschließlich für Heizgeräte, die als nicht mehr anpassbar deklariert werden. Dies wird Ihnen, sofern Sie betroffen sind, von uns nach der Geräteerhebung separat schriftlich mitgeteilt.

Die berechtigte Kostenerstattung richtet sich nach dem Alter der Geräte:

  • 0 - 10 Jahre: 500 € für die Geräte
  • > 10 - 20 Jahre: 250 € für die Geräte
  • > 20 - 25 Jahre: 100 € für die Geräte
  • Älter als 25 Jahre: Keine Kostenerstattung

Zur Kostenerstattung benötigen wir das Formular zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Altgerätes, welches von einer Fachkraft oder einem/ einer Installateur*in auszufüllen ist. Für die Überweisung sind außerdem Ihre Kontakt- sowie  Kontodaten notwendig, bitte tragen Sie diese in das Antragsformular ein.

Formular zur Kostenerstattung

Antrag zur Kostenerstattung

 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Fragen und Antworten

Kostenerstattungsprozess nach §19a Abs.3 EnWG

Formular:

Durch Installateur*in/Fachkraft auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg

Antrag:

Durch Kund*in auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg

Wenn Sie Eigentümer*in eines Gasgerätes sind und sich dazu entscheiden, Ihr altes Gasgeräts durch ein neues Gerät auszutauschen, stehen Ihnen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Kostenerstattung in Höhe von 100 € zu. Für die Kostenerstattung wird vorausgesetzt, dass das alte Gasverbrauchsgerät ordnungsgemäß verwendet und das neue Gerät (selbstadoptierendes Gerät) nach dem Zeitpunkt zwischen der WWN-Erstinformation (mit Kundenflyer) und der Anpassung des Verbrauchgeräts auf die neue Gasqualität installiert wurde. Das Gerät muss im Rahmen der Marktraumumstellung nicht mehr angepasst werden.

Zur Kostenerstattung benötigen wir das Formular zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Altgerätes und Installation des neuen Gerätes, welches von einer Fachkraft oder einem/ einer Installateur*in auszufüllen ist. Für die Überweisung sind außerdem Ihre Kontakt- sowie  Kontodaten notwendig, bitte tragen Sie diese in das Antragsformular ein.

Formular zur Kostenerstattung

Antrag zur Kostenerstattung

 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Fragen und Antworten


FAQ

Fragen und Antworten

Allgemeines

Warum muss die Versorgung von L- auf H-Gas umgestellt werden?

Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Bei uns im Nordwesten Deutschlands und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden strömt L-Gas durch die Leitungen. Das L-Gas kommt hauptsächlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt, das zu einem großem Teil aus Norwegen und Russland stammt. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben. Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen wird in den nächsten Jahren stark rückläufig sein. Bereits in wenigen Jahren exportieren die Niederlande, nach aktuellem Stand, kein L-Gas mehr nach Deutschland. Daher müssen wir unser Netz umstellen, sodass wir Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas vorsorgen können. Dazu passen wir unsere Stationen und Ihre Geräte an.

Worin liegt der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

Der Unterschied liegt im Brennwert. L-Gas ("low calorific gas") hat einen niedrigen Brennwert. H-Gas ("high calorific gas") hingegen hat einen höheren Brennwert.

Wer ist von der Gasumstellung betroffen?

Alle Haushalte und Unternehmen mit einem Gasanschluss im Netzgebiet von Westfalen Weser Netz, die noch L-Gas haben. Unsere Netzgebietskarte und eine Liste aller Schaltzeitpunkte mit Ortsteilen finden Sie oben.

Wer bestimmt, dass die Erdgasumstellung stattfinden muss?

Um die Versorgung mit Erdgas langfristig zu sichern, ist die Erdgasumstellung zwingend notwendig. Die Erdgasumstellung, fachlich auch Marktraumumstellung genannt, ist gesetzlich vorgeschrieben und im §19a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Durch die Ferngasnetzbetreiber wird der Zeitpunkt der Erdgasumstellung und damit auch für die verschiedenen WWN-Versorgungsgebiete vorgegeben. Für die Erdgasumstellung ist allein der örtliche Verteilnetzbetreiber zuständig.

Wer ist für meine Erdgasumstellung zuständig?

Die Netzbetreiber der jeweiligen Region sind für die Umstellung zuständig, in Ihrem Fall Westfalen Weser Netz. Wir haben bereits 2019 mit der Planung begonnen und organisieren aktuell den gesamten Prozess der Umstellung.

Wie genau sieht der Zeitplan für WWN aus?

Das Netzgebiet wird in Umstellbezirken erfasst und umgestellt. Der Prozess beginnt Mitte 2021 in den Gemeinden Salzkotten und Büren und läuft insgesamt bis 2030ff.. Genauere Termine erhalten Sie rechtzeitig mit Ihrem persönlichen Terminanschreiben zur Erdgasumstellung.

Warum muss mein Gerät angepasst werden?

Alle Gasgeräte sind aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die bezogen wird, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes, bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind, etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der Erhebung feststellen und Sie entsprechend informieren.

Weiß mein/e Installateur*in und Schornsteinfeger*in über die Erdgasumstellung Bescheid?

Alle in unserem Versorgungsgebiet ansässigen Installateur*innen, die bei uns als Vertragsinstallateur*in gelistet sind, werden von uns laufend informiert. Außerdem stehen wir gerne für technische Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen einer/ einer Installteur*in notwendig ist.

Alle Schornsteinfeger*innen, die in unserem Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.

Kosten

Wer bezahlt die Erdgasumstellung?

Die Kosten der Marktraumumstellung (Marktraumumstellungs-Umlage) werden auf alle Gaskund*innen deutschlandweit umgelegt.

Nur in dem seltenen Fall, dass Ihr Gerät nicht angepasst werden kann, fallen für Sie die Kosten eines Neugerätes an. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei rund 2 % aller umzustellenden Geräte. Auch wenn Ihr Gerät bemängelt wird, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres/ Ihrer Installateur*in direkt auf Sie zu. Denn die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgerätes liegt in Ihrer Verantwortung und ist zwingende Voraussetzung für eine Umstellung auf H-Gas.

Wird Gas für mich teurer?

Das Gas wird aufgrund der Umstellung grundsätzlich nicht teurer oder günstiger (siehe auch die Frage "Wer bezahlt die Erdgasumstellung?"). Ihr Zähler misst den Gasverbrauch in Kubikmeter (m3). Da H-Gas einen höheren Brennwert als L-Gas hat, wird sich der Verbrauch in Kubikmeter nach der erfolgten Umstellung verringern. Das bedeutet aber nicht, dass das Gas günstiger wird: Abrechnungsrelevant ist die verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Dies errechnet sich aus den gezählten Kubikmetern multipliziert mit dem höheren Brennwert. Die Menge der berechneten Kilowattstunden bleibt also gleich.

Wer zahlt für eine Mängelbehebung?

Eigentümer*innen des Erdgasgerätes sind für den einwandfreien Betrieb der Anlage verantwortlich, daher geht die Mängelbehebung zu Lasten der Eigentümer*innen. Sollten Sie nicht Eigentümer*in des Erdgasgerätes sein, reichen Sie die Mängelkarte bitte umgehend an sie (z.B. Vermieter*in oder Hausverwaltung) weiter. Laut Energiewirtschaftsgesetz ist WWN aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht befugt, die Mängelbehebung selbst durchzuführen.

Gibt es Förderungen, wenn mein Gerät nicht mehr anpassbar ist?

Wenn Sie Eigentümer*in einer oder mehrerer Gasgeräte sind und diese im Rahmen der Erdgasumstellung austauschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung von 100 € zu beantragen. Die Kostenerstattung ist seit dem 01. Januar 2017 im §19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt und an Bedingungen geknüpft.

Darüber hinaus können Sie gegebenenfalls durch die am 30. Juni 2017 veröffentlichte Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) einen zusätzlichen Anspruch auf Kostenerstattung (rückwirkend zum 01. Januar 2017) beim Gerätetausch geltend machen. Dieser Anspruch gilt neben bestimmten Bedingungen ausschließlich für Heizgeräte, die als nicht mehr anpassbar deklariert wurden. Dies wird Ihnen, sofern Sie betroffen sind, von uns nach der Geräteerhebung separat schriftlich mitgeteilt.

Ablauf

Wie erfahre ich, wann die Umstellung bei mir beginnt?

Sobald wir starten, erhalten Sie Post von uns. Die Marktumstellung von WWN findet zwischen 2021 und 2030ff. statt.

Wie läuft der Prozess der Erdgasumstellung bei mir zuhause ab?

Im ersten Schritt erhalten alle Verbraucher*innen und Eigentümer*innen ein allgemeines Informationsschreiben zur Erdgasumstellung. Danach wird es zwei Phasen geben: eine Erfassungs- und eine Anpassungsphase, bei denen Sie jeweils Besuch von einem/ einer Monteur*in bekommen. Beim ersten Besuch werden alle angeschlossenen Gasgeräte erfasst, also eine reine Zustandserhebung. Bis zu zwei Jahre nach der Erfassung folgt ein weiterer "Vor-Ort-Termin" zur technischen Anpassung der Erdgasanlage. Bei diesem Besuch werden, sofern notwendig, alle Geräte auf die Nutzung von H-Gas angepasst. Dazu tauschen wir die L-Gas-Düsen gegen H-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. Es gibt verschiedene Gasgeräte, die unterschiedlich zur tatsächlichen Netz-Schaltung auf H-Gas angepasst werden. Die verschiedenen Gasgeräte müssen je Gerätetyp vor oder nach der Netzschaltung angepasst werden. Ein geringer Anteil empfindlicher Geräte muss kurzfristig zur Schaltung angepasst werden. In welche Kategorie Ihr Gerät gehört, teilen wir Ihnen nach der Erfassung schriftlich mit.

Zur Qualitätssicherung prüfen wir stichprobenartig bei etwa jedem zehnten Erdgasgerät, ob die Erhebung und/ oder die Anpassung in unserem Versorgungsgebiet fachgerecht durchgeführt wurde. Gegebenenfalls erhalten Sie hierzu noch einmal Besuch von unseren Techniker*innen/ Monteur*innen.

Wie erfahre ich, wann meine Geräte erfasst bzw. angepasst werden?

Sie erhalten schriftlich, per Brief, den jeweiligen Besuchstermin unserer Techniker*innen/ Monteur*innen zugesandt. Es ist wichtig, dass die Techniker*innen/ Monteur*innen an dem genannten Termin Zugang zu Ihren Wohnräumen und den Erdgasgeräten erhalten. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf Ihrem Terminanschreiben angegeben.

Muss ich die Techniker*innen in meine Wohnung/ mein Haus hereinlassen?

Ja, als Mieter*in und Eigentümer*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, den von WWN beauftragten Firmen, also den Techniker*innen, Zutritt zum Grundstück und Ihrer Wohnung/ Ihrem Haus zu gewähren.

Können die Techniker*innen sich ausweisen, damit ich sie von Betrüger*innen unterscheiden kann?

Ja, unsere Monteur*innen besitzen einen entsprechenden Ausweis mit Lichtbild. Zudem werden sie Ihnen unaufgefordert eine nur Ihnen zugeordnete Auftragsnummer nennen, die Sie auf Ihrem persönlichen Terminanschreiben finden. Wenn Sie das Terminschreiben nicht zur Hand haben, rufen Sie gerne die kostenlose Servicenummer 0800-55 33 22 1 des Teams Erdgasumstellung an. Die Mitarbeitenden können Ihnen den "Vor-Ort-Termin" dann bestätigen.

Muss in der Umstellungsphase der Zähler abgelesen werden?

Ja, zeitnah zum vereinbarten Umstelltermin wird der Zählerstand Ihres Erdgaszählers abgelesen. Damit ist eine genaue Abrechnung in der Übergangsphase gewährleistet.

Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

Was bedeuten die Kennzeichnungen/ Aufkleber auf meinem Gasgerät?

Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von der Erhebungs- und Anpassungsfirma angebracht werden. Sie geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gasgerät arbeiten oder messen, z.B. der/ die Schornsteinfeger*in, Ihr/e Installateur*in oder die Anpassungsfirma, sofort über den Einstellungszustand Ihres Gerätes informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.

Was tue ich, wenn nach der Umstellung eine Störung auftritt?

Sollte im Nachgang der Umstellung eine Störung an Ihrer Anlage auftreten, rufen Sie bitte unsere kostenfreie Service-Nummer 0800-55 33 22 1 an, bevor Sie die Behebung durch ein anderes Unternehmen beauftragen. Die Nachbesserung durch den beauftragten Dienstleister von WWN ist für Sie kostenfrei.

Ich bin nicht Gaskund*in von WWN. Müssen meine Geräte trotzdem erfasst und ggf. umstellt werden?

Wenn Sie an das Gasnetz von WWN angeschlossen sind, ist eine Umstellung auf jeden Fall notwendig. Das gesamte Gasnetz von WWN und alle angeschlossenen Geräte müssen erfasst und ggf. umstellung werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wer Ihr Gasversorger ist.

Geräte

Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?

Alle Geräte, die an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind, sind betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen/ Kessel und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die von uns beauftragten Fachfirmen vorgenommen.

Kann ich zwischen der Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?

Ja, das ist möglich. Da diese immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der/ die Monteur*in durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Sie müssen dann dem Team Erdgasumstellung die Daten des neuen Geräts übermitteln. Nutzen hierzu unsere E-Mail Adresse wwn-umstellung@regiocom.com oder die Postanschrift Westfalen Weser Netz GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde?

Die Arbeiten wurden dokumentiert und die Protokolle/ Aufkleber sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der/ die vorherige Betreiber*in der Gasgeräte, der/ die Vertragsinstallateur*in und auch der/ die Bezirksschornsteinfeger*in über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.

Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?

Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, ist Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.


Kontakt

Postadresse

Westfalen Weser Netz GmbH (EGU)

Postfach 900131

39133 Magdeburg